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Hallo,
ich ziehe diesen Monat um, letzte Woche war der Hausverwalter der WBG, in meiner Wohnung, um die Mängel zu prüfen,
er hat sämtliche Türen und Türrahmen die sich in der Wohnung befinden bemängelt, somit sind folgende Schönheitsreparaturen fällig:
6 Türrahmen und Türstöcke, 1 Wohnungstüre innen streichen, 1 Balkontüre streichen, Lamellentürblatt und Stock streichen, 1 Abstellraumtüre streichen,
Ich konnte jedoch nur an 4 Türstöcken Beschädigungen feststellen z.B. abgeplatzte Farbe durch Stoßeinwirkung, die restlichen Türen haben meiner Meinung nach normale Abnutzungserscheinungen nach 23 Monaten die ich mit meinem Bruder und Mami, dort verbracht habe.
Bin ich als Mieter verpflichtet diese zusätzlichen Schönheitsreparaturen durchzuführen ??? Immerhin haben wir die Whg in einem frisch renovierten Zustand übernommen,
Leider habe ich diesen Besichtigungsbericht auf dem diese Mängel vermerkt sind als Mieter unterzeichnet.
Natürlich stecke ich schon in den Renovierungsarbeiten z.B. Streichen, aber
diese Menge an Holztüren zu lackieren ist echt eine Herausforderung, und der Holzlack ist nicht gerade günstig.
Zwar habe ich einen Schadensfall, mein Bruder hat seiner Haftpflicht die Beschädigungen an vier Türrahmen gemeldet, aber da hat sich noch nichts ergeben,
Da ich mit dieser Wohnung das erste Mietverhältnis wahrnehme, vorher hatten wir ein eigenes Haus, bin ich etwas unsicher, ich freue mich auf Tips von eurer Seite,
Danke für Antworten
gruss
knut