Susanne
Ja, das bist Du, allerdings nur den Zeitwert, wie das auch jede Versicherung macht. Da die Gerichte in der Regel von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgehen, bei mittlerer Qualität, tendiert der Zeitwert Deines Teppichs gegen Null !!! Eine Haftpflichtversicherung wehrt solch einen Anspruch ab.
Damit es der Vermieter auch kapiert: wenn er mit einem 10 Jahre alten Auto einen Unfall hat bekommt er auch keinen Neuwagen!
Allerdings sind auch viele Vermieter Besserwisser: hast Du also eine Kaution hinterlegt kann es passieren, dass er seine vermeintlichen Forderungen davon abzieht und Du musst dann auf Kautionsauszahlung klagen (macht aber nichts, die Anwaltskosten hat er dann auch noch an der Backe) Also: alles schön schriftlich;
Sehr geehrter Herr Vermieter,
zur Ermittlung des Zeitwerts legen Sie bitte die Anschaffungskosten des Teppichs vor. Ist der schadhafte Teppich schon älter als 10 Jahre, liegt der Zeitwert bei 0.
Holla
Vielen Dank für die superschnelle Antwort!
und den guten Tip.
Mein Vermieter verlangt allerding nicht den Ersatz des Teppichs in finanzieller Form als quasi Schadensersatz, sondern ich soll selbst einen neuen Teppich kaufen und in der Wohnung verlegen.
Wie soll ich mich verhalten?
Sage schon mal Danke!
Susanne
Das ist doch das gleiche-oder besser noch: einen neuen Teppich bekommt er erst recht nicht, wenn er keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz hat!!!
Ausserdem: gehört der Teppich zur Mietsache, so ist er vom Vermieter zu ersetzen, weil der für Instandsetzung und Instandhaltung verantwortlich ist.
Da der Teppich nichts mehr Wert ist bekommt er auch keinen Schadenersatz und damit erst recht keinen neuen Teppich plus Verlegearbeit.
Wie gesagt, erklär's ihm über die Automasche, wenn er ein Kerl ist... <!-- s --><!-- s -->
Rano
Wie gesagt, erklär's ihm über die Automasche, wenn er ein Kerl ist... <!-- s --><!-- s -->[/quote:d7f6e]
Öhem!!! <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Kölle grüßt Düsseldorf <!-- s --><!-- s -->