Bakara hat diese Frage gestellt
Mein Ehemann und ich haben sich im März 2005 getrennt. Seitdem bewohne ich die angemietete Wohnung allein und zahle regelmäßig und pünktlich meine Miete. Ich bin in dieser Wohnungsgesellschaft seit 1984 Mieter und habe noch nie Mietschulden gehabt.Mein getrennt lebender Mann hat sich jetzt eine Whg. in der selben Wohnungsges. ausgesucht. Aus diesem Grund mußte er aus meinem Mietvertrag austreten. Nun soll ich einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate vorlegen, ob ich für die Miete allein aufkommen kann. Ich fühle mich total in meinem Persönlichkeitsrecht angegriffen, denn ich bezahle meine Miete bereits seid 2005 selbst. Die herausnahme aus dem Mietvertrag war nur eine Formsache. Bin ich per Gesetz verpflichte alle meine Einkünfte offen zu legen? Ich bin kein Sozialfall!!! Ich bin der Meinung das der Vermieter hier zu weit geht. Bisher habe ich alle Whg. die wir bezogen haben in einem aufgewerteten Zustand zurück übergeben. In dieser Wohnung wohne ich seitdem 01.04.2004.