Susanne
Für mich stellen sich jetzt vor allem die Frage, wie weiter zu verfahren ist.
Ohne Anwalt wird man wohl an dieser Stelle kaum weiterkommen oder? Oder bin ich mit meiner Forderung nach kompletter Erstattung der kaution auf dem Holzweg?
Wenn man einen Anwalt beauftragt, wie sieht es mit den Kosten aus? Ich möchte schließlich auf keinen Fall auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
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Eigentlich schon, praktisch wäre nun eine Rechtschutzversicherung mit der Erweiterung auf Mietrecht. Den Ausgang des Verfahrens kann keiner beurteilen, vielleicht werden die Kosten auch aufgeteilt.
Darf ein Vermieter nach einer Abnahme überhaupt noch Schäden aufführen?[/quote:7ebce]
Der Vermieter darf 6 Monate nach Auszug Schäden geltend machen.
War das, was stattgefunden hat, überhaupt eine Abnahme?
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Eigentlich schon, allerdings eine mündliche, daher fehlt das Abnahmeprotokoll, dass man dringendst anfertigen sollte. Mängel, die hier nicht erfasst wurden, kann der VM im Nachhinein nicht mehr geltend machen.
Kann ich im Gegenzug vom Vermieter eine Rückerstattung der Miete fordern, da er ja die letzte Woche des Mietverhältnisses die Wohnung selber genutzt hat?[/quote:7ebce]
Nein, das hätte man vorher klären müssen.
Ansonsten: Der VM behält die Kaution ein, d.h. Mieter muss auf die Auszahlung klagen. Das endet mit RA vor Gericht. Die mündliche Abnahme ohne gravierende Mängel ist durch den Mieter zu beweisen.
Sieht nicht gut aus...
BTB
Der Vermieter hat pauschal einen Betrag der Kaution einbehalten. Muss er nicht angeben, wieviel Geld er für jeden der aufgeführten Schäden einbehalten hat?
Wenn es dazu kommt, dass man über jeden einzelnen Schaden diskutieren muss, möchte ich vorher wissen, über welche Summe wir jeweils dskutieren. Sonst sind auf einmal alle evtl. berechtigten Forderungen die teuersten.
Die Schäden lassen sich in folgende Gruppen einteilen:
a.) angeblich nicht ordentlich sauber gemacht. Das ist zum einen weit hergeholt und hätte ja auch bei der Übergabe auffallen müssen, zweitens gegen die Abmachung, dass wir so weit saubermachen sollen, wie wir schaffen und drittens hab ich ja keine Möglichkeit, da noch was nachzuweisen bzw. zu korrigieren, da der Vermieter inzwischen ja eingezogen ist (oder soll ich jetzt seine Wohnung nochmal putzen)
b.) Überbleibsel vom Vormieter, dass entfernt werden soll
c.) defekte Geräte (bei 10 Jahre alter Backofen funktioniert angeblich nicht mehr 100%(komisch bei uns hat er das noch), vom Vermieter gestellter Rasenmäher (mehr als 10 Jahre alt, steht nicht einmal im Mietvertrag steht))
d.) Schäden aufgrund einer nicht fachgerechten Reparatur. Jetzt wurde diese Sache 2x während der Mietzeit repariert, 1x vom Vermieter selber, 1x von einem befreundeten Handwerker (der allerdings nicht vom Fach ist). Beschädigt wurde die Sache schon bei der 1.Reparatur, die vom Vermieter selber durchgeführt wurde. Nachweise, dass Reparaturen vom Vermieter nicht fachgerecht sind, finden sich zu hauf in der Wohnung.
Susanne
Stimmt. Erst mal eine ausführlich Abrechnung über die Kaution verlangen.
Nicht ordentlich saubergemacht ist relativ. Nur weil man nicht vom Boden essen kann ist jmd. noch lange keine "Drecksau".
Den Anspruch auf eine gereinigte Wohnung leitet er woraus ab? Selbst Fensterputzen könnte er nicht verlangen....Seinen Sinn für Sauberkeit muss er woanders ausleben oder hätte das im MV vereinbaren müssen.
Gehörte das Überbleibsel vom Vormieter defintiv nicht zur Mietsache besteht Anspruch auf Rückbau.
Die defekten Geräte sind nach dem Zeitwert zu ersetzen, ggf. übernimmt das Deine Haftpflichtversicherung. Ansonsten muss Du nicht die Neuanschaffung bezahlten, sondern es ist ein Abzug "neu für alt" zu machen, der auf dem Anschaffungswert des Gegenstandes begründet ist. Ist die Lebensdauer eines Herdes mit 20 Jahren angesetzt und der Anschaffungswert betrug 300.-€(600 DM), so beträgt der Zeitwert nach 10 Jahren noch 150.-€.
Schäden aufgrund der nicht fachgerechten Reparatur durchgeführt durch den VM hast Du nicht zu vertreten, hier die Beweise anzutreten sollte dementsprechen schwierig sein.
Willst Du auf Auszahlung der Kaution klagen, musst Du zum RA !