forsetis 19.10.2012 10:33
Wurde die mängelfreiheit in einem Protokoll festgehalten?
""Nun kommt er 2 Wochen nach der Übergabe und fordert 40 € für eine nicht gestrichene Wand (ca. 3 m2)""
Wer ist er?
susi1985 19.10.2012 14:21
Im Protokoll wurden keine Mängel festgehalten. Und um genau zu sein, ist die Übergabe schon mehr als einem Monta her, jedoch muss ich dazu beifügen, dass der Nachmieter bei der Übergabe erwähnt hat, dass die eine Wand nicht sauber gestrichen ist, was ich als Vormieter erst im Nachhinein durch den Vermieter mitbekommen habe. Trotzdem wurde nichts im Protolkoll vermerkt...
Achja, gilt denn das Protokoll auch, da ja zusätzlich noch ein Vertrag zwischen Vor- und Nachmieter bestand, in dem gesagt wurde, dass die Wände gestrichen werden müssen...
susi1985 19.10.2012 14:22
Das Protokoll wurde ja nur zwischen Vormieter und Vermieter unterzeichnet, wobei es auch ein Protokoll zwischen Nachmieter und Vermieter gegeben hat, in dem jedoch auch kene Mängel festgehalten wurden...
forsetis 20.10.2012 09:53
Da Sie es doch schriftlich haben, dass die Wohnung mängelfrei übergeben wurde, können nachträgliche Forderungen nur bei verdeckten Mängeln/Schäden gestellt werden. Und dann auch nur vom Vermieter.
Einzig der Vermieter war und ist Ihr Vertragspartner. Wer in solch einer Situation mit dem Anwalt droht, hat in meinen Augen einen unterbelichteten Verstand. Darum sollten Sie auf die Forderungen nicht eingehen und auch nicht reagieren.