fin
Zunächst einmal in den Mietvertrag schauen ob diese Posten mit bei den Nebenkostenposten stehen. Kabel und Fahrstuhl sind grundsätzlich umlegbar und nach Mieteinheiten wäre auch korrekt. Nach Personen auch, da davon auszugehen ist, dass z.B. eine Mietpartei mit 3 Personen den Aufzug auch ca. 3x mehr benutzt als eine Einzelperson.
Claudi2103
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
In meinem Mietvertrag und auch auf der Nebenkostenabrechnung steht das Kabelanschluss und Fahrstuhl per Einheit abgerechnet werden!
Also muss ich auch nur den einfachen Betrag bezahlen, aber die können dann ja wohl nicht, das noch mal 2 Personen rechnen, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?!? Entweder wird das durch Personen mal die in einer Wohnung lebenden Personen gerechnet oder man rechnet es durch Einheiten!
Lieben Gruß
Claudi