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flexk hat diese Frage gestellt
Guten Morgen, auf dem Gelände des Hauses, in dem wir zur Miete wohne, gibt es eine Hütte, welche als Werkstatt genutzt wird und laut Hausordnung zur gemeinschaftlichen Nutzung da ist. Demletzt, als die Mieter unter uns in den Urlaub fuhren, haben Sie mit den Vermietern, ohne mit uns Rücksprache zu halten, diese Hütte einfach abgeschlossen. Als Grund wurde uns nach dem Urlaub der anderen Mietpartei angegeben, dass die Hütte über den Stromzähler der anderen Partei läuft. Meine Frage, ob man uns unterstellt, diese Situation auszunutzen und die Stromrechnung der anderen Mietpartei absichtlich in die Höhe zu treiben, wurde verneint. Nun hatte ich mir selbst zur selben Zeit eine Woche Urlaub genommen um einiges in der Wohung zu machen und ein privates Projekt von mir in der Werkstatt umzusetzten. Da aber die Hütte abgeschlossen war, konnte ich weder mein Projekt umsetzten und da ich auch nicht an mein Werkzeug in der Hütte gekommen bin, konnte ich auch nichts in der Wohnung machen. Daraus ergibt sich natürlich, dass mein Urlaub für die Katz war und ich mir gerade nochmal Urlaub nehmen kann, den ich mir eigentlich für die Weihnachtszeit aufheben wollte.
Ich sehe das Ganze als Änderung der Hausordung und meine Frage ist nun, ob ich dass einfach so hinnehmen muss, dass die Hausordung zu meinem Nachteil, ohne mit mir darüber zu reden und ohne mich darüber in irgendeiner Weise zu informieren geändert wurde.
Mit freundlichen Grüßen, Felix

4 Kommentare zu „Einseitige Änderung der Hausordung”

smile30625 Experte! 09.09.2009 10:38

Hallo,

wenn es eine schriftlich fixierte Hausordnung geben sollte, die die gemeinschaftliche Nutzung der Hütte vorsieht, sollten Sie auf diesem Recht bestehen und dies Ihrem Vermieter schriftlich mitteilen.

Falls keine schriftliche Hausordnung existiert und das Recht zur Nutzung der Hütte auch nicht im Mietvertrag geregelt ist, müssten Sie damit argumentieren, dass aufgrund der bisherigen Praxis von einer stillschweigenden Nutzungsüberlassung auszugehen ist.

Viele Grüße
smile

flexk 09.09.2009 10:54

Wie in meiner Frage geschrieben, gibt es eine schriftliche Hausordnung aus der hervorgeht, dass die Hütte zur gemeinsamen Nutzung da ist. Meine Frage ist nun, was ich für rechtliche Schritte einleiten kann, da ich es nicht hinnehmen will, dass ich und meine Lebensgefährtin in solch einer unverschämten Weise übergangen werden und dass durch diese Aktion der Sinn meines Urlaubs zerstört wurde und ich dafür gerne eine Wiedergutmachung hätte. Es sind schon einige Dinge bei uns im Haus vorgefallen und diese Handlung hat für mich das Fass endgültig zum überlaufen gebracht.

flexk 09.09.2009 11:01

Nochmal zur Klarstellung, es geht mir nicht primär um die Nutzung der Hütte.

Da ich generell dass Gefühl habe, dass wir nicht als "vollwertige Mieter" akzeptiert werden und einige Dinge über unseren Köpfen hinweg entschieden wurden, würde ich den Vermitern und der anderen Mietpartei gerne mal "auf die Finger klopfen", dass sie verstehen, dass wir nicht alles mit uns machen lassen... Reden haben wir schon mehrfach versucht, es bringt leider nichts...

smile30625 Experte! 09.09.2009 12:50

Wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages geworden ist, kann sie nicht ohne weiteres einseitig abgeändert werden.

Ausnahmen: Änderungsvorbehalt im Mietvertrag oder zwingende Gründe.

Wenn Reden nichts hilft, müssen Sie -wie schon gesagt- Ihr Recht schriftlich einfordern und ggfls. einklagen.

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