smile30625 09.09.2009 10:38
Hallo,
wenn es eine schriftlich fixierte Hausordnung geben sollte, die die gemeinschaftliche Nutzung der Hütte vorsieht, sollten Sie auf diesem Recht bestehen und dies Ihrem Vermieter schriftlich mitteilen.
Falls keine schriftliche Hausordnung existiert und das Recht zur Nutzung der Hütte auch nicht im Mietvertrag geregelt ist, müssten Sie damit argumentieren, dass aufgrund der bisherigen Praxis von einer stillschweigenden Nutzungsüberlassung auszugehen ist.
Viele Grüße
smile
flexk 09.09.2009 10:54
Wie in meiner Frage geschrieben, gibt es eine schriftliche Hausordnung aus der hervorgeht, dass die Hütte zur gemeinsamen Nutzung da ist. Meine Frage ist nun, was ich für rechtliche Schritte einleiten kann, da ich es nicht hinnehmen will, dass ich und meine Lebensgefährtin in solch einer unverschämten Weise übergangen werden und dass durch diese Aktion der Sinn meines Urlaubs zerstört wurde und ich dafür gerne eine Wiedergutmachung hätte. Es sind schon einige Dinge bei uns im Haus vorgefallen und diese Handlung hat für mich das Fass endgültig zum überlaufen gebracht.
flexk 09.09.2009 11:01
Nochmal zur Klarstellung, es geht mir nicht primär um die Nutzung der Hütte.
Da ich generell dass Gefühl habe, dass wir nicht als "vollwertige Mieter" akzeptiert werden und einige Dinge über unseren Köpfen hinweg entschieden wurden, würde ich den Vermitern und der anderen Mietpartei gerne mal "auf die Finger klopfen", dass sie verstehen, dass wir nicht alles mit uns machen lassen... Reden haben wir schon mehrfach versucht, es bringt leider nichts...
smile30625 09.09.2009 12:50
Wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages geworden ist, kann sie nicht ohne weiteres einseitig abgeändert werden.
Ausnahmen: Änderungsvorbehalt im Mietvertrag oder zwingende Gründe.
Wenn Reden nichts hilft, müssen Sie -wie schon gesagt- Ihr Recht schriftlich einfordern und ggfls. einklagen.