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Anakalia hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe einmal eine Frage, ich bin im August aus meiner Wohnung ausgezogen in der ich 2 1/2 Jahre gewohnt habe. Als ich eingezogen bin wurde der Teppich nochmal professionell gereinigt was auch im Übergabeprotokoll stand das es die Vormieterin bezahlen muss. Ich habe versucht mit zick verschiedenen Mitteln den Teppich selbst zu reinigen, keine Chance. Bei der Übergabe meinte die Vermieterin nur das es bei diesem Teppich unmöglich wäre den selbst zu reinigen und man muss das professionell machen lassen. Im Protokoll steht das er nachgereinigt werden muss, allerdings nicht wer das bezahlt. Jetzt hat sie mir die Kosten hierfür einfach von der Kaution abgezogen. Ist das rechtens, darf sie das einfach so? Gehört das nicht mit zur Mietabnutzung?

Hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank!

1 Kommentar zu „Kosten für Teppichreinigung?”

smile30625 Experte! 23.09.2009 17:26

Hallo,

ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener/unzureichender Schönheitsreparatuern setzt zunächst voraus, dass der Mieter eine ihm für die Nachholung der Arbeiten gesetzte Frist verstreichen lässt. Ist dies geschehen?

Nach der Rechtsprechung des BGH gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Grundreinigen der in der Wohnung befindlichen Teppiche. Dies geschieht üblicherweise durch professionelle Reinigungsgeräte (im Baumarkt gegen Gebühr ausleihbar).

Viele Grüße
smile

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