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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal!

Ich lebe mit meiner Tochter allein. Ab Oktober werde ich mein Studium wieder aufnehmen und daher Bafög bekommen. Meine Tochter hat dann Anspruch auf Sozialgeld. Wie sieht es dann mit wohnegeld aus? Besteht für sie auch ein Anspruch auf Wohngeld?

Danke schon mal Anett
Stichwörter: student + wohngeld

5 Kommentare zu „Wohngeld als Student?”

Gast Experte!

Hi Anett,

nope, keine Chance. Anspruch auf Wohngeld hat nur der, der im Grunde keinen Anspruch auf Bafög hat. Selbst wenn du kein Bafög bewillig bekommst, bist du dem Grunde nach Antragberechtigt und hast somit keinen Anspruch auf Wohngeld.
Ich spreche da aus Erfahrung, mein Bafög-Antrag wurde abgelehnt und der Wohngeldantrag mit der Begründung auch.

Deine Tochter wird dir aber aufs Bafög angerechnet, sprich du wirst mit Sicherheit mehr Geld bekommen, als wenn du keine Tochter hättest.

Hoffe geholfen zu haben.
Ciao
Andreas

Gast Experte!

Hi Anett,

nope, keine Chance. Anspruch auf Wohngeld hat nur der, der im Grunde keinen Anspruch auf Bafög hat. Selbst wenn du kein Bafög bewillig bekommst, bist du dem Grunde nach Antragberechtigt und hast somit keinen Anspruch auf Wohngeld.
Ich spreche da aus Erfahrung, mein Bafög-Antrag wurde abgelehnt und der Wohngeldantrag mit der Begründung auch.

Deine Tochter wird dir aber aufs Bafög angerechnet, sprich du wirst mit Sicherheit mehr Geld bekommen, als wenn du keine Tochter hättest.

Hoffe geholfen zu haben.
Ciao
Andreas

Gast Experte!

Nein, definitiv falsch. Dadurch das du eine Tochter hast und diese Wohngeldberechtigt ist, ist der ganze Haushalt Wohngeld berechtigt.
Normalerweise ist man als Student nicht Wohngeld berechtigt, das stimmt schon. Aber in diesem Falle sieht es etwas anders aus.

Gast Experte!

Der Wohngeldanspruch ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn alle Familienmitglieder eines Haushaltes dem Grunde nach Anspruch auf das BAföG haben. Ist auch nur ein Familienmitglied nicht Student, besteht Anspruch auf das Wohngeld.[/quote:aff5d]
quelle: http://www.wohngeldantrag http://www.wohngeldantrag.de <!-- w -->

Anneliese

Ich weiß nicht, ob das evtl. nur für NRW gilt, aber hier zumindest ist es genau umgekehrt: Als BAfÖG-Empfängerin hast du durchaus Anspruch auf Wohngeld, die Solzialgeld beziehende Tochter hingegen NICHT, da &quot;Personen, die Transferleistungen beziehen, keinen Anspruch auf Wohngeld haben.&quot;. Im Sozialgeld für das Kind ist dessen Teil zur Mietzahlung bereits mit eingerechnet.

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