Berni911
Moin!
Nachdem ich den Beitrag fünf mal gelesen hatte, um ihn überhaupt zu verstehen, kam mir ganz spontan eine irrwitzige Idee als Antwort.
Fragen Sie doch mal Ihren Vermieter, was er sich dabei gedacht hat!!! [/b:34643]
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jolu66
Sorry, aber verständlicher konnte ich nicht formulieren.
Sehr lustig die Idee, meinen Vermieter selbst zu fragen <!-- s:? --><!-- s:? --> . Bevor ich nicht weiss, ob das formal alles korrekt ist oder nicht, wird der mir wohl alles mögliche an Erklärungen bringen. Ich möchte einfach vorher abchecken, welches meine Argumente sein könnten.
Susanne
Grundsätzlich wird so berechnet, wie im Mietvertrag vereinbart. Logisch ist, dass, wenn nach Personenschlüssel vereinbart und umgelegt, Du nicht 50% tragen musst.
Ggf. würde ich den MV aber mal prüfen lassen, da ich auch nicht erkennen kann, was eigentlich vereinbart ist. Die Ausführung lässt die Interpretation zu, dass der VM abrechnen kann wie er will....
Berni911
Hi,
also den oberen VS kann ich zuordnen, Aber was soll bitte das heissen :
1095 (3 Pers./365 Tage); Anteil 50%; Schlüssel II[/b:90048]
Die Zahlen ergeben keinen Sinn und da würde ich einfach mal beim Vermieter nachfragen, was das sein soll, wer sollte das sonst wissen ? Ausser das 3 mal 365, 1095 ergibt, hat das wenig Aussagekraft und das kann dazu noch reiner Zufall sein.
Wer weiss schon, wer alles in der letzten Abrechnungsperiode in der VM-Wohnung gelebt hat ?
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
jolu66
Danke für Eure Antworten.
Also, die 1095 habe ich mir rechnerisch auch schon gedacht wie Bernie. Wahrscheinlich will der Vermieter mit dieser Berechnung sicherstellen, dass auch wir alle 3 für das ganze Jahr an den Kosten beteiligt werden - trotzdem komische Berechnung. Und zu meinem Nachteil:
Beispiel: 1000,-€ Gesamt-Kosten : 7 im Haus lebende Personen = € 142,82 x 3 Personen bei mir = 428,58 (so wär's richtig, meine ich, oder?).
Nach seiner Berechnung zahle ich € 500,- <!-- s --><!-- s -->
Die 50% könnten ja rechtlich auch nur stimmen (wenn es rechtlich überhaupt zulässig ist, hier nach Personen abzurechnen, da der Mietvertrag ja was anderes festlegt), wenn bei der anderen Partei (der VM selbst mit Ehefrau und zwei volljährigen Kindern) auch nur 3 Personen gemeldet sind. Dann wäre ich echt sauer <!-- s --><!-- s --> , da ich ja mitbekommen, dass hier alle 4 wohnen.
Wenn ich es recht überlege, käme ich bei der korrekten[/b:b7bee][/u:b7bee] Gesamt-Personen-Angabe des Hauses nach Personenschlüssel günstiger, als bei der Berechnung nach qm:
1000,- : 256,34 (Gesamt-Wohnfläche) = 3,91 x 117,10 (meine Wohnfläche) = 457,87
Hmm... Aber es wären ja nur ein paar Euros Unterschied. Und wenn die jetzt 19 und 20jährigen Kinder des VM's ausziehen, bin ich per Personenberechnung total benachteiligt.
Aber noch mal zu dem o.g. Zitat aus dem Mietvertrag: Was kann ich unter grob unbilliger Verteilung verstehen?[/b:b7bee]Und kann der VM den Verteilerschlüssel bei jeder Abrechnung einfach neu festlegen?
Kann ich eigentlich dann auch darauf bestehen, dass das Abwasser nach dem von mir verbrauchten Frischwasser berechnet wird - also verbrauchsabhängig (die Berechnung des Abwassers aus der Grube erfolgt von der Firma nach Kubikmetern)?
Susanne
Grob unbillige Verteilung ist, wenn ein Single in einer 150qm Wohnung wohnt und eine 5 köpfige Familie in einer 60qm Wohnung und der Wasserverbrauch nach qm abgerechnet würde, da der Singlehaushalt logischerweise nicht so viel Wasser verbraucht wie die Familie.