Susanne
Sorry, die Frage ist zu spezifisch. Da es hier um Euer schwer verdientes Geld geht, würde ich einen Fachanwalt aufsuchen.
dontpanic
Hallo,
ich verstehe die Situation nicht so ganz.
Wohnt ihr schon dort und habt einen Mietvertrag unterschrieben oder wollt ihr dort einziehen?
Gruß,
dp
Quickly
Hi,
wir wohnen schon seit 4 Jahren dort. Hatten beim Einzug, die Miethöhe von jemandem überprüfen lassen, der meinte Ahnung zu haben...
dontpanic
Hallo,
bevor ihr den Mietvertrag unterschrieben habt, habt ihr euch sicher die Wohnung angeschaut. Ihr habt die Miete akzeptiert und seid eingezogen. Es ist völlig egal wie sich die Miete berechnet. Wenn es für euch zu teuer gewesen wäre, dann hättet ihr nicht einziehen müssen. Und wenn es jetzt zu teuer ist könnt ihr ausziehen. Es gibt keine verbindliche Formel nach der sich die Miethöhe bestimmt.
Gruß,
dp
Rano
Nach gutachterlicher Berechnungsweise verjüngt sich die Bausubstanz in der Tat im Verhältnis zu den erneuerten Gewerken.
Eine alte Decke, die durch sanierungstechnische Massnahmen auf den aktuellen Stand gebracht wurde (Oben eben, entsprechender k-Wert, unten glatt) gilt auch als "neu".
Wer Euch da helfen könnte:
Ihr müsstet klagen, das Gericht beauftragt einen Gutachter (ihr müßt in der Regel in Vorkasse gehen). Das zugrunde liegende Baujahr wird ermittelt, die höchstmögliche Miete ermittelt.
Lag die Miete mehr als 20 % über der Obergrenze, bekommt ihr den überzahlten Anteil zurück,
lag sie mehr als 50% zu hoch, bekommt ihr alles zurück.
In diesen beiden Fällen muss der VM auch die Gutachterkosten erstatten.
Aber nu mal ehrlich:
Ihr seid eingezogen, ihr kanntet die verlangte Miete, ...
Gruß
Ralph