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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Auch ich habe eine Frage, die ich allein nicht beantworten kann:
Ich werde zum November in eine Neubauwhg. einziehen, die sich zur Zeit noch im Rohbau befindet. Der Vermieter sagte mir, daß er mir entweder die Decke fertigstellen muß (sprich mit Rauhfaser tapezieren und streichen) oder den Fußboden fertig macht und einen günstigen Teppich reinlegt. Ich könne mir überlegen, was ich übernehmen möchte. In den Wohnräumen kann ich mir das ja noch vorstellen, aber wie sieht das in der Küche und in der Diele aus? Wenn er eine Küche vermietet (er setzt mir auch eine Küche rein), dann muß doch der entsprechende Boden mit drin sein, oder? Und er sagte mir auch, daß ich mich beim Einzug um die Wände kümmern muß. Ist ja auch ok, weil ich dann beim Auszug nichts mehr machen muß. Aber ich solle tapezieren und dann streichen. Muß er die Tapete nicht reinsetzen? Ich kann ihm doch nicht seine Wohnung tapezieren und fertig machen und der nächste Mieter,der dann nach mir mal kommt,muß dann nur noch streichen?? Ich dachte, daß es so sei, daß er tapeziert und ich dann streiche?
Ich hoffe, daß ihr mir helfen könnt....
Stichwörter: muß + neubau + arbeiten + einzug + erledigen

0 Kommentare zu „Einzug in Neubau- was muß ich an Arbeiten erledigen?”

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