Bladder 29.03.2011 11:35
Es scheint sich um einen Vertrag mit Kündigungsverzicht zu handeln.
Um mehr sagen zu können, müsste der gesamte Text dieser Klausel mitgeteilt werden.
Berthelstal 29.03.2011 18:26
Sie können erst am 31.5. zu Ende August kündigen.
Kündigen können Sie zwar auch jetzt, aber die Frist beginnt erst ab 1.6. und endet am Ende August.
Bladder 29.03.2011 19:29
@Berthelstal,
ist das nicht ein wenig voreilig mitgeteilt. Oder wissen Sie mehr über diesen Vorgang?
Wenn nämlich nur das im Vertrag steht, was hier mitgeteilt wurde, dann darf man ruhig bezweifeln, dass es sich um eine gültige Klausel handelt. Dann wäre die Kündigungsfrist offen.
D-D-I 29.03.2011 19:58
Hallo Jama,
nach Ihrer Schilderung zur Folge haben Sie einen Mietvertrag mit Kuendigungsauschluss fuer etwas mehr als ein Jahr vereinbart.
Wenn Sie ausziehen moechten, dann sollte Sie zum 31. Mai schriftlich (Einschreiben/ Rueckschein) kuendigen, dann endet der Mietvertag 31.August.
Desweiteren besteht die Moeglichkeit auf einen Aufhebungsvertrag (Wenn Vermieter damit einverstanden ist) oder Sie finden eine Nachmieter der schnell in die Wohnung einziehen moechte.(Auch hier, wenn der Vermieter damit einverstanden ist) .
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I
mono 29.03.2011 21:15
Ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschließen. Der von Ihnen zitierte Passus reicht eigentlich völlig aus, um den erstmöglichen Beendigungstermin zu bestimmen. Sie schreiben:
eine ordentliche kündigung ist jedoch erstmals zum 31.mai 2011 möglich
M.E. können Sie daher auch ZUM 31.05. kündigen, insofern die Frist eingehalten wurde. Da Sie die Kündigung im Februar ausgesprochen haben, ist das Mietverhältnis zum 31.05. wirksam beednet. Der Wortlaut Ihrer Zitats lässt eine andere Interpretation auch gar nicht zu. Sollte die Auffassung des VM und meiner Vorredner zutreffen, so müsste der Passus lauten: "eine ordentliche kündigung ist jedoch erstmals AM 31.mai 2011 möglich".
Allerdings bin ich auf eine schlüssige Argumentation meiner Vorredner gespannt und lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Bladder 30.03.2011 05:45
Hallo mono,
alle User haben für sich schlüssig geantwortet, nur wie ich meine, zu früh bzw. in Unkenntnis der Fakten.
Wenn der Fragesteller keine weitere Information gibt, dann endet hier die Diskussion ohne ein wirkliches Ergebnis. Auch Ihr Beitrag ist nur dann plausibel, wenn das zutrifft, was Sie vermuten.
Bladder 30.03.2011 05:47
Nachtrag:
Allein der Satz, den Sie fett markiert haben, macht noch keinen Kündigungverzicht aus.
mono 03.04.2011 19:52
Hallo Bladder,
ich wollte niemandem zu Nahe treten. Allerdings find ich es schon allein grammatikalisch zweifelhaft, dass die Formulierung "ordentliche kündigung ist jedoch erstmals ZUM 31.mai 2011 möglich" bedeuten soll, dass die Kündigung erst AN diesem Termin ausgesprochen werden kann.
Ich kenne diese Formulierungen natürlich auch aus diversen Mietverträgen, von daher die vertretene Meinung.
Was mich allerdings mehr interessiert - welche Voraussetzungen müssten für den befristeten Kündigungausschluss Ihrer Meinung nach noch hinzukommen, um diesen wirksam zu machen ?
mfG