Balkonexperte 18.02.2011 12:53
Es werden stets die Beträge genommen, über die es entsprechende Rechnungen gibt. Wenn beim Hauswasserzähler keine Zwischenablesung erfolgte, gilt der Preis auf der Rechnung der Wasserwerke.
pody 18.02.2011 13:14
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Nun haben wir vom Vermieter folgende Rechnungskopien (Frischwasser) erhalten
1 RE vom 03.10.2008 - 02.10.2009
2 RE vom 03.10. 2009 - 27.09.2010
Wohnperiode 01.06.2009 - 31.03.2010
Wenn ich das dann richtig verstanden habe, gilt die letzte Rechnung auch für den Zeitraum 01.06.2009 - 03.10.2009?
Nochmals Danke.
pody
Balkonexperte 18.02.2011 14:15
Sie haben bis zum 31.03.2010 dort gewohnt. Also ist für Sie die Wasserrrechnung vom 03.10.2009 bis 17.09.2010 maßgeblich.