Susanne
Ein Mangel entsteht erst, wenn die Mindesttemperaturen in den Mieträumen nicht erreicht werden.
Das ist tagsüber ca. 22 Grad und nachts 18 Grad, zu messen in Zimmermitte.
Die Mietminderung sollte immer mit einem Ra vorgenommen werden, da eine überhöhte Minderung möglicherweise zu Wohnungsverlust führen könnte.
Timmy1974
Hallo zusammen,
ich wohne seit ca. 6Jahren in meiner Wohnung und habe seit 1 Jahr in den Fensterleibungen im Bodenbereich ( bis zu einer Höhe von 30-50 cm ) Schimmel. Ein Gutachten geht mir in den Tagen zu. Kann ich bis zum Tag X wo die Schimmelstellen entfernt werden die Miete mindern ? und wenn ja,... wie hoch liegen dort die Prozente.
P.S. Der Schimmel befinder sich in allen Räumen insgesamt sind es 6 Fenster.
Vielen dank für Eure hilfe