Deadleaf
Rausscheissen wegen einem verlorengegangenen Schlüssels?? Mmm....ich weiß nicht.^^ Das ist keine Kündigungsgrund. Auch wenn sie es nicht dir meldet.
Sie soll den/die Schlüssel bezahlen und gut ist's. Das ist das Recht, was du einfordern kannst.
Und es gibt eine 3 monatige Kündigungsfrist. Aber nur seitens des Mieters. Kommt darauf an wie lange sie schon bei dir wohnt, dann verlängert sich ihre Kündigungsfrist bis zu 9 Monate.
Aber wenn du schon selber meinst, dass der Mietvertrag nicht verletzt wurde, dann besteht auch wohl kein Kündigungsgrund. <!-- s --><!-- s -->
Gast
wieso wenn ich selbst schon meine dass er nicht verletzt wurde? ich hab doch geschrieben dass er meiner meinung nach verletzt wurde! im letzten satz, einfach nochmal lesen.
im mietvertrag steht: durch den untermieter verursachte schäden sind dem vermieter UMGEHEND zu melde und auf eigene kosten zu ersetzten. wenn sie das 3 wochen nicht gesagt hat und es dann auch noch zuerst leugnet, ist das für mich schon ein grund.
dirk
Deadleaf
wieso wenn ich selbst schon meine dass er nicht verletzt wurde? ich hab doch geschrieben dass er meiner meinung nach verletzt wurde! im letzten satz, einfach nochmal lesen. [/quote:d9057]
Okay, hab da ein Wunschwort hinzugedichtet...sorry. <!-- s --><!-- s -->
Hab was gefunden, was mein erstes Posting teils wiederlegt.
Der Mieter muss bei Verlust der Schlüssels dem Vermieter dieses unterrichten. Den Aufwand für eine notwenige Auswechslung des Schlosses (wegen Universalschlüssel) muss der Mieter nur bezahlen, wenn dem Mieter der Vorwurf eines fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann. Fahrlässig wäre z. B. Wenn der Schlüssel für Notfälle unter die Fußmatte gelegt wurde.
Besteht kein Verschulden der Mieters sind Ersatzansprüche des Vermieters unberechtigt. Der Mieter haftet z. B. nicht, wenn ihm die Tasche mit dem Schlüssel, trotz ausreichender Überwachung, gestohlen wurde oder der Schlüssel in einem Fluß fällt.
Im Streitfall trifft den Mieter die Beweislast.Behauptet er, dass der verlorene Schlüssel nicht mit einem Namensschild oder Ähnlichem gekennzeichnet gewesen, muss er es nachweisen.
Also, nur im Falle der Schuld muss sie den neuen Schlüssel bezahlen. Ein Schlüsselverlust ist kein Kündigungsgrund. Auch nicht, wenn sie aus Angst dir es nicht mitgeteilt hat.