fin
Normalerweise gilt was im Mietvertrag steht den Sie auch unterschrieben und dies somit akzeptiert haben. Ihre Angaben reichen allerdings nicht, um die Sache richtig zu beurteilen. Steht die Heizungsanlage in Ihrer Wohnung oder wohnen Sie in einem gemieteten Einfamilienhaus, so sind Sie auf jeden Fall zur Wartung verpflichtet da der Vermieter ja keinen Zugang zu Ihrer Wohnung/Haus hat. Ist dem so, so sollten Sie schnellstens die Heizung warten lassen. Ist nämlich irgendwann etwas größeres defekt, so können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden, da Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
Marty
Dankr für die Antwort.Ja,ich wohne in einem Einfamilienhaus.Wenn ich die Heizung jetzt warten lasse,kann der Vermieter mir was anhaben,da ich sie ja nicht im Vorfeld habe warten lassen?
fin
Wenn die Heizung in Ordnung ist, kann ja nichts passieren. Allenfalls die Wartungskosten werden evtl. höher sein, weil evtl. mehr gemacht werden muß als bei einer jährlichen Wartung. Entsteht aber aus Ihrer Nachlässigkeit irgendwann ein Schaden, wären Sie, wie schon erwähnt, auch schadensersatzpflichtig. Also bitte in Zukunft die Anlage jährlich warten lassen. Sie gehen doch mit Ihrem Auto auch zur Inspektion oder nicht?
Marty
Nein,ich gehe leider auch mit meinem Auto nicht zur Inspektion,aber aus dem einfachen Grund,weil dieses a)schon was älter ist und b)können wir uns so was leider nicht leisten.
Bei dieser Geschichte hier mit der Wartung war ich schlicht und einfach nachlässig.Das hätte mir nicht passieren können.Also werde ich schleunigst die Wartung durchführen lassen und ich danke recht herzlich für Ihre Hilfe.