Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
... ohne meine Einverständniss meine Wohnung betreten.
Ich habe meinem Vermieter einen Schlüssel überlassen, da es ja immer mal zu unvorhergesehenen Zwischenfällen wie z.B. einem Rohrbruch kommen kann,
Ich finde es jedoch sehr eigenartig das mein Vermieter meine Wohnung betritt ohne das ich zugegen bin und das nur zwecks einer Ablesung der Heizung.
Der Vermieter dachte ich bin nicht zu Hause, hat sich via zweit-Schlüssel zutritt zu meiner Wohnung verschafft und die Heizung in meiner Abwesenheit ablesen lassen.
Beim zweiten Betreten meiner Wohnung wollte er die Fenster kontrollieren, da angeblich neue eingebaut werden sollten.

In wieweit kann oder muß ich mir sowas gefallen lassen?
Ich dachte immer wenn eine Ablesung der Heizung fällig wird und der Mieter nicht zugegen ist würde der Verbrauch geschätzt werden.#


Und bis zu diesem Zeitpunkt dachte ich ich hätte Hausrecht in meiner Wohnung....
Stichwörter: zweimal + vermieter

0 Kommentare zu „Mein Vermieter hat schon zweimal...”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.