Susanne
Ich würde erst einmal mit dem Vermieter abklären, inwiefern es gestattet ist, im Keller Tiefkühlgeräte zu betreiben, dazu auch die Mietverträge lesen.
Es handelt sich ja offensichtlich um einen Gemeinschaftsraum, der zum Waschen und Trocknen gedacht ist. Weiterhin würde ich überprüfen, welcher Strom hier genutzt wird. (Allgemeinstrom?)
Nichtsdestotrotz kann man dem Mieter untersagen, den Keller für sein Tiefkühlgerät zu nutzen, was offenbar regelmässig zu einer überlaseteten Leitung führt. Dass es bis dato geduldet wurde führt noch nicht dazu, dass er ein Recht auf den Betrieb des Geräts hat.