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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor einer Woche bekam ich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005/2006 und wäre beinahe aus allen Wolken gefallen.
Nach eingehender Prüfung sind sowohl für mich, wie auch für die anderen 3 Mieter die Gesamtkosten bezüglich der Heizung nicht nachvollziehbar.

Der Anfagbsbestand des Öltanks betrug 5800l (umgerechneter Literpreis = 0,41 Euro) und es wurden 7000l (Literpreis = 0,56 Euro) nachgetankt.
Der Verbrauch lag bei 5000 Litern.
Der Verbrauch wurde aber mit 0,62 Euro je Liter abgerechnet.
Und der Restbetand nur mit 0,41 Euro je Liter.

Ist das Rechtens?

Im letzten Jahr hatte ich noch 200 Euro Heizkostenguthaben und jetzt soll ich 348,76 nachzahlen.

Vielen Dank im Voraus,
Nicole

4 Kommentare zu „Überhöhte Heizkostennachzahlung”

fin Experte!

Das ist rechtens. Vielleicht lesen Sie Zeitung und sehen fern. Dann wüßten Sie wie sehr viel teurer das Heizen mit Öl und Gas und das Auto fahren geworden ist.
Das die Tankfüllung, die in diesem oder letzten Jahr angefallen war, sehr viel teurer war als die das Jahr davor, wirkt sich selbstverständlich auch in den Abrechnungen für die Mieter aus.
Ihr Vermieter kann nichts für die gestiegenen Ölpreise und informierte Menschen wissen das auch.

Nivo

Vielen Dank für die "nette" Aufklärung.
Da ich mich sehr wohl zu den informierten Leuten zähle und auch in der Mathematik gut bewandert bin, haben alle Mieter des Hauses einen Termin mit unserem Vermieter vereinbart und es hat sich herausgestellt, dass die Abrechnungsfirma (Brunata/Metrona) die Angaben des Vermieters falsch angegeben hat und die Abrechnungssumme der Brennstoffkosten 1001 Euro zu hoch berechnet wurde.
Das macht alleine bei mir eine Differenz von fast 290 Euro.

Und um noch eine kleine Erklärung hinterher zu schicken:

Da der Anfangsstand des Tanks 5800 l betrug und nur 5000 l verbraucht wurden, durfte auch nur der Ölpreis berechnet werden, der seinerzeit für das Öl bezahlt wurde, nämlich 41 Cent.

Trotzdem vielen Dank <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

fin Experte!

Warum fragen Sie denn dann hier, wenn Sie doch alles schon wissen? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->
Laut Heizkostenverordnung darf ein Durchschnittspreis pro Liter angegeben werden für mehrere Tankfüllungen der Heizperiode mit unterschiedlichem Preis.
Dürfte der Vermieter das nicht, so würde er das Heizen für die Mieter zum Teil aus eigenem Portemonnaie mitbezahlen.

Nivo

Ich hatte gehofft, eine Antwort zu bekommen, bevor wir den Termin mit unserem Vermieter hatten, so dass ich eventuell noch eine andere Meinung hatte.
Sicher hatte ich die Preiserhöhung mit eingerechnet, so dass sich aber immer noch eine Durchschnittspreis von 49 Cent und nicht von 62 Cent ergeben hat.
Zum Glück hatte ich nachgerechnet, denn die anderen Mieter haben sich zwar geärgert, die Nachzahlung aber schon gezahlt.
Auch dem Vermieter, der sonst eigentlich immer sehr genau ist, ist dies nicht aufgefallen.
Na ja, zum Glück hat sich das ja erledigt.
Viele Grüße

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