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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe heute eine Aufstellung bekommen.

Bitte sagt mir ob das so korrekt ist?

PVC Küche entfernt (festgehalten im Übergabeprotokoll)
Herddosen erneuert 45,00 (auch im Übergabeprotokoll)
Fenster gereinigt, Löcher beseitigt 45,00
Türen neu aufgearbeitet 110,00
Bad: Wanne Beschädigung beseitigt 115,00 (Macke war bei Einzug, aber im Übergabeprotokoll festgehalten, vermute das da eine neue Wanne drin ist, denn Sanitär war häßlich grün)
Bad: Seifenablage erneuert (hab ich selber verursacht) 65,00
Eingangstür Beschlag erneuert 55,00 (war auch bei Einzug schon locker)
Steckdosen und Türdrücker gereinigt 55,00
Fliesenspiegel und badfliesen gereinigt 15,00
=Summe Beschädigungen 560,00

Meine Kaution mit Zinsen und zinseszinsen. 418,22


Meine Fragen:

Muss er mir Rechnungen vorzeigen für das was er mir geltend machen will? Möchte einiges über Haftpflicht laufen lassen. (und die benötigen ja Rechnungen für Arbeitsmaterial etc.)

b) hab ich das Gefühl das er mir den Neupreis aufzwingen will (Bsp. Seifenablage), und das ist nicht korrekt.

c) muss ich für Fenster putzen zahlen?

d) hat der Hauswart den Übergabeprotokoll unter Vorbehalt unterschrieben. Hat das Konsequenzen, das ich doch alles zahlen muss, auch was nicht im Protokoll steht?

e) Kaution habe ich damals 850 DM gezahlt, also können die 418,22 € auch nicht stimmen.

f) was mache ich, wenn er mir keine Rechnungen vorzeigt?

Die einzigen Sachen davon die im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, waren der PVC, Herddose, Türe, Wanne, Seifenablage.

Und alles was er mir in Rechnung stellt, waren keine versteckten Mängel. Es heißt ja, nur was im Übergabeprotokoll steht, darf der Vermieter in Rechnung stellen.

Für mich sieht der Fall so aus das er mir den Neupreis in Rechnung stellen will. Ich kenne keine Fliesen, die noch eine Seifenablage haben. Wenn muss man sich eine normale kaufen. Und die kosten keine 65,00 und eine neue Wanne bekommt man schon ab ca. 110 €.

Bitte helft mir.
Stichwörter: endabrechnung + kaution

5 Kommentare zu „Endabrechnung Kaution”

Susanne Experte!

Da Du eine Haftpflicht hast, alles darüber laufen lassen. Die Versicherung wehrt überhöhte Kosten ab, rechnet den Zeitwert aus und wehrt nicht gerechtfertigte Forderungen ab!

Ein Übergabeprotokoll ist die Dokumentation des Zustand bei Einzug/Auszug. Die Unterschrift ist eine Kenntnisnahme. Ein Übergabeprotokoll ist kein Vertrag, in dem Festgelegt wird, wer was bekommt etc.

Der_Mario Experte!

Der Umrechnungsfaktor € : DM ist 1 : 1,95583. Ich komme dann da auf 434,60 € zzgl. Zinsen.

Essenerin1980 aktiver Benutzer

Hallo,

hatte ja den Hauswart aufgefordert mir Rechnungen zu schicken damit ich es über Haftpflicht laufen lassen kann.

Was macht der Hauswart jetzt?

Da er selbständig ist schickt er mir seine eigene Firmenrechnung, aber ich hab immer noch keine Belege wie viel er für Arbeitsmaterial etc. bezahlt hat.

AUßERDEM hat er mir heute eine neue Aufstellung gegeben wo noch eine Position drin ist.

Bad: Waschbecken (Riss), Nachtrag hatte ich vergessen 125,00

Ist das rechtens? Er hatte genug Zeit eine korrekte Aufstellung zu erstellen.
Außerdem soll ich jetzt noch zusätzlich die 19 % MwSt zahlen. Dadurch hab ich noch über 200 € mehr die plötzlich nachzahlen soll.

@ Susanne.

Bei der Haftpflicht kann ich nicht viel machen da ich sie nicht lang hab... geben mir jetz ein klein wenig weil das nen alter Schulkamerad ist aber das wars.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Susi

Essenerin1980 aktiver Benutzer

Kann mir denn keiner was dazu sagen? <!-- s :( --><!-- s :( -->

Susi

Himmelhilf aktiver Benutzer

Also meiner Meinung nach hätte er dir erst mindestens eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen. Ich würde der ganzen Kautionsabrechnung schon aufgrund der Umrechnung in Euro, die ja so nicht stimmt widersprechen. Dann soll er dir Belege zeigen, die er ja anscheinend nicht hat.
Gegenfrage:
1. Wieso entfernt er den PVC auf deine Kosten? Normale Abnutzung darf er nicht dir zu lasten legen. War er kaputt? Oder abgenutzt?
2. Lass Dir im Baumarkt die Kosten für die Herddose geben - vergleichsweise
3. Wieso waren die Fenster denn nicht gereinigt? Steht das im Übergabeprotokoll? Löcher musst du entfernen.
4. Was heißt Türen neu aufgearbeitet? Gestrichen? Gereinigt?
5. Wurde die Wanne von Dir beschädigt? Oder war &quot;die Macke&quot; bereits bei Einzug vorhanden und festgehalten?
6. Nehm an, die Seifenablage war defekt. Keine Fristsetzung.... eine Fliese für 65 Euronen? Nobelhobel
7. Festgehalten? Ein lockerer Beschlag muss nicht erneuert werden
8. Teure Reinigung - Wieso? Bemängelt im Übergabeprotokoll?
9. Ja sag mal? Hast denn gar nicht sauber gemacht <!-- s ;-) --><!-- s ;-) --> Bemängelt?
10. Lachhaft

Im allgemeinen würde ich den Vermieter darauf hinweisen, daß verschiedene Mängel bereits vorhanden waren, nicht bemängelt wurden, obwohl keine versteckten Schäden und vor allem, daß dir keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Der Vermieter ist auch zur - wie heißts noch gleich? Fällt mir nicht ein - Dazu verpflichtet, kostenschonend zu ersetzen. Er muß nicht den billigsten Anbieter wählen, muss aber abwägen. An deiner Stelle würde ich ihm mal vorschlagen, ein Vergleichsangebot für die Schäden einfzuholen, die dich wirklich treffen. Lass Dir das so nicht anhängen. Reagiere schriftlich mit Einschreiben, damit ihm klar ist, daß du beabsichtigst Ernst zu machen. Schlag ihm einen Termin vor, um das Vergleichsangebot vor Ort einzuholen. Erst dann würde ich mich an die Haftpflich mit der Seifenschale und der Badewanne wenden....
Drück Dir die Daumen!

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