Berthelstal 02.11.2009 20:16
Sie als Hauptmieter sind gegenüber den Vermieter in der alleinigen Pflicht. Den Rest müssen Sie mit Ihrem Mitbewohner allein klären.
edy 02.11.2009 22:07
Hallo arme_Hauptmieterin,
ich schließe mich Berthelstal an,
Wie wird denn der Verbrauch ermittelt bzw.
unter euch verteilt ?
Bei Vergleich Vorjahr und lfd.Jahr, kann man
zwar annehmen das der Mehrverbrauch durch den neuen Mieter entstanden ist,
man weiß aber nicht ob es wirklich so war.Du schreibst das er die Zahlung verweigert.
Dann müsst Ihr evtl.im Verhältnis / m2
abrechnen.
lg
edy