Gast
Wenn es ein Zeitmietvertrag wäre dann hätte er dies eintragen müssen bei Verträgen mit bestimmter Dauer und einen Grund dafür miteintragen müssen. Ansonsten ist es hinfällig was er sonst noch so mit der Hand dazukritzelt.
Ihr könnt also ganz normal mit 3 Monaten kündigen.
Susanne
Erst mal über den genauen Wortlaut abchecken, ob hier ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vorliegt. Der ist aber nach Meinung des BGH nur bis höchstens 4 Jahre möglich.
->d.h. liegt einer vor, ist der trotzdem nichtig.
Wenn der Vermieter das nicht anerkennen will, hilft nur:
fristgerecht kündigen, Wohnung vertragsgerecht hinterlassen, mögliche Abnahme durch nichtbeteiligte Dritte oder mit Fotodokumentation, Schlüssel dem Vermieter persönlich übergeben oder durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Wenn der VM dann immer noch meint, er wäre im Recht, muss er halt klagen.