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Auszug des Mieters und Umzugsmüll
Stopft der ausziehende Mieter seinen überflüssigen Hausrat bzw. Umzugsmüll in die Mülltonnen, so dass die Mülltonnen vorzeitig voll sind und eine Sonderleerung durchgeführt werden muss, um den anderen Mietern leere Tonnen zur Verfügung zu halten, können die Kosten für die Sonderleerung nicht vom ausziehenden Mieter ersetzt verlangt werden. (AG Nürnberg, Az. 29 C 1324/02, aus: NZM 2002, S. 655)