Forseti 17.01.2012 08:49
Eine Möglichkeit wäre, wenn Sie beweisen können, dass Sie mit vorgehaltener Waffe zu der Unterschrift gezwungen wurden.
Erfolgversprechender wäre aber ein Aufhebengsvertrag, zu dem Sie den Vermieter inform von Zugeständnissen pekunärer Art überreden.
Eine andere Möglichkeit wird es nicht geben, denn es hat schon seinen Grund, dass man nur mit Volljährigkeit solche Verträge unterschreiben darf.
Berthelstal 17.01.2012 10:06
Sie werden es Barbarossa gleich tun müssen.