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Entschädigung bei Mietermodernisierung durch den Vermieter

Entschädigung bei Mietermodernisierung durch den Vermieter

Hat der Mieter in seiner Wohnung mit Genehmigung des Vermieters Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und einen Zuschuss der Investitions-Bank Berlin erhalten, muss bei seinem Auszug die Entschädigung, die vom Vermieter zu zahlen ist, sich auf die Gesamtkosten der Modernisierung beziehen. Der öffentliche Zuschuss darf bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages nicht von den Gesamtkosten abgezogen werden. Das gilt auch, wenn der Zuschuss der Investitions-Bank Berlin und der vom Vermieter gezahlte Entschädigungsbetrag zusammen die vom Mieter aufgewendeten Kosten übersteigen. (LG Berlin, Az. 65 S 242/98, aus: MM 5/99, S. 37)


Hat der Mieter in seiner Wohnung mit Genehmigung des Vermieters Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und einen Zuschuss der Investitions-Bank Berlin erhalten, muss bei seinem Auszug die Entschädigung, die vom Vermieter zu zahlen ist, sich auf die Gesamtkosten der Modernisierung beziehen. Der öffentliche Zuschuss darf bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages nicht von den Gesamtkosten abgezogen werden. Das gilt auch, wenn der Zuschuss der Investitions-Bank Berlin und der vom Vermieter gezahlte Entschädigungsbetrag zusammen die vom Mieter aufgewendeten Kosten übersteigen. (LG Berlin, Az. 65 S 242/98, aus: MM 5/99, S. 37)

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