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Mietfläche bei Mieterhöhung
In einem Verfahren auf Anhebung der Miete für eine Wohnung ist auch dann auf die tatsächliche Wohnfläche anzustellen, wenn die im Mietvertrag angegebene Mietfläche kleiner ist als die tatsächliche Mietfläche.
LG Hamburg, Urteil vom 01.06.2001, Aktenzeichen: 211 S 15/01.