Sarah1982 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
vor ca. einem Jahr bin in als Mieterin in meine aktuelle Wohnung gezogen. Da ich zur Ablesung meines Heiz- und Wasserverbrauchs im Krankenhaus war, wurden meine Werte geschätzt. Bei der Durchsicht der Rechnung ist mir aufgefallen, dass die Schätzwerte deutlich höher sind als die jeweils aktuellen Zählerstände. Außerdem habe ich bemerkt, dass mein Wohnungsmakler an Tag meines Einzugs nicht aller Zählerstände erfasst hat und deshalb sowohl alle Heizungsverbrauchswerte (elektr. Zähler) als auch die Wasserzähler (W/K) in der Küche nicht dokumentiert wurden (nur Stromzähler und Wasserzähler im Bad wurden erfasst).
Zum Einen vermute ich, dass die Heizungszähler bei meinem Einzug nicht auf 0 gestellt wurden nicht, da sie mir deutlich (!) zu hoch erscheinen und ich die Wohnung kaum nutze. Des Weiteren möchte ich nicht den Verbrauch meiner Vormieter bei den Wasserzählern in der Küche sowie den Heizungen übernehmen, da ich das nicht fair finde und außerdem (bezgl. der Schätzung) als Singlehaushalt viel weniger verbrauche als die Vormieterfamilie.
Könntet Ihr mir bitte helfen. Wer steht in der Verplichtung, die Verbrauchswerte bei Mieterwechsel zu erfassen (besonders weil in meinem Fall der Makler stark abkassiert hat)? Was würdet Ihr unternehmen?
Ich danke Euch und sende liebe Grüße,
Sarah