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Lukas_Mangold hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Miete. Ich bin in einer Mietwohnung und es gibt folgende Hausordnung: "Der Mieter darf keine Reparaturen und Änderungen an allen elektrischen,
elektronischen Anlagen und Heizungen vornehmen.
Bei Zuwiderhandlungen ist der Mieter dem Vermieter für daraus entstehende
Aufwendungen zum Schadensersatz in Barem verpflichtet!"
Meine Frage ist, ob diese Regel auch die Änderung der Zimmertemperatur mit einschließt, da dort programmierte Termostate an den Heizkörpern angebracht sind?
Viele Grüße Lukas

2 Kommentare zu „Heizung einstellen”

Bladder Experte! 06.11.2011 18:07


Der Mieter ist Besitzer der Wohnung und er bestimmt allein sein Heizungsverhalten.

Forseti Experte! 06.11.2011 18:11

Diese Klausel dürfte sich wohl eher auf Reparaturen und nicht auf das Einstellen des Thermostates beziehen. Machen Sie doch die Probe aufs Exempel und verlangen/bitten Sie den Vermieter die Temperatur im Wohnzimmer um 2 Grad abzusenken

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