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vlad_tepesch hat diese Frage gestellt
Hi,
sicher kennt sich hier jemand aus:

Wir wollten in ein Haus zur Miete ziehen.

Der Vertrag ist unterschrieben und jetzt vor den Umzugsvorbereitungen fallen folgende Sachen auf:

Die tatsächliche Wohnfläche ist ca 20% kleiner als im Vertrag angegeben.
Weiterhin ist, entgegen der Beteuerungen, die Wände des Untergeschosses seien trocken, scheinbar eine Wand feucht.

Da eine Nachbesserung von Vermieterseite quasi unmöglich ist (zumindst was die Größe angeht), wäre das logische ein Rückgängigmachen des Vertrages. Zumal ich auch nicht glaube, dass die Vermietung eine Kürzung der Miete um 20% akzeptieren würde.

Wie ist das in solchen Fällen mit einer bereits gezahlten Maklercurtage?

Kann man die zurückbekommen? schließlich ist der Vertrag ja quasi nicht zustande kommen.

Gruß,
Vlad

1 Kommentar zu „Wohnfläche zu klein Auflösung Mietvertrag”

Balkonexperte Experte! 06.09.2010 14:14

Das wird garantiert ein Fall für den Amtsrichter. Der Makler wird die Courtage nicht freiwillig herausgeben, denn er hat seinen Job gemacht.

Wenn Sie beweisen können, dass der Makler von der falschen Größe und den feuchten Wänden gewußt hat/haben müsste, werden Ihre Chancen vor Gericht gut stehen.

Ob Sie einen bereits geschlossenen Mietvertrag wegen der Mängel widerrufen können, müsste dann wohl auch ein Gericht klären.

Sie sollten aber unbedingt beide Themen mit einem Anwalt für Mietrecht klären.

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