Balkonexperte 06.09.2010 14:14
Das wird garantiert ein Fall für den Amtsrichter. Der Makler wird die Courtage nicht freiwillig herausgeben, denn er hat seinen Job gemacht.
Wenn Sie beweisen können, dass der Makler von der falschen Größe und den feuchten Wänden gewußt hat/haben müsste, werden Ihre Chancen vor Gericht gut stehen.
Ob Sie einen bereits geschlossenen Mietvertrag wegen der Mängel widerrufen können, müsste dann wohl auch ein Gericht klären.
Sie sollten aber unbedingt beide Themen mit einem Anwalt für Mietrecht klären.