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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

eine Frage zur Mieterhöhung.

Ist es legitim auf Grund des § 558 BGB die Grundmiete zu erhöhen mit der Begründung - Angleichung an die Ortsübliche Vergleichsmiete.
Es erfolgten weder bauliche Veränderungen noch sonstige Maßnahmen die das Wohnniveau auch nur im geringsten verbessern würden.
Gleichzeitig besteht die Wohnungsbaugesellschaft auf eine Zustimmung (Unterschrift des Mieters). Falls diese nicht erfolgt, drohen sie mit gerichtlichen Schritten.

Meine Frage:

Kann ich diese Mieterhöhung ablehnen oder bin ich gezwungen die Zustimmung zu geben und die Mieterhöhung zu zahlen?


Ich hoffe das ich euch genug Informationen gegeben habe, um eine korrekte Antwort zu bekommen.
Falls das nicht der fall sein sollte, schreibt mir bitte was ihr an zusätzlichen Infos braucht.

Ich bedanke mich recht herzlich im vorraus.


liebe Grüße

Christian Reinecke
Stichwörter: miete + § + bgb + erhöhung + gemäß

1 Kommentar zu „Erhöhung der Miete gemäß § 558 BGB”

chrisshdl

Kann mir denn keiner helfen?

Ich wär für eine Antwort echt dankbar!
Diese Information brauche ich für meine Mutter, die sich jetzt auf mich verlässt das ich ihr diese Information auch besorge.

Eine Antwort reicht mir schon <!-- s :) --><!-- s :) -->

Danke nochmal!

LG

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