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Hallo,
eine Frage zur Mieterhöhung.
Ist es legitim auf Grund des § die Grundmiete zu erhöhen mit der Begründung - Angleichung an die Ortsübliche Vergleichsmiete.
Es erfolgten weder bauliche Veränderungen noch sonstige Maßnahmen die das Wohnniveau auch nur im geringsten verbessern würden.
Gleichzeitig besteht die Wohnungsbaugesellschaft auf eine Zustimmung (Unterschrift des Mieters). Falls diese nicht erfolgt, drohen sie mit gerichtlichen Schritten.
Meine Frage:
Kann ich diese Mieterhöhung ablehnen oder bin ich gezwungen die Zustimmung zu geben und die Mieterhöhung zu zahlen?
Ich hoffe das ich euch genug Informationen gegeben habe, um eine korrekte Antwort zu bekommen.
Falls das nicht der fall sein sollte, schreibt mir bitte was ihr an zusätzlichen Infos braucht.
Ich bedanke mich recht herzlich im vorraus.
liebe Grüße
Christian Reinecke