Susanne
Wenn Einzelwasseruhren da sind kann man auf verbrauchsgerechte Abrechnung bestehen! Weiterhin kommt es darauf an, was im Mietvertrag zu den Nebenkosten, insbesondere Umlageschlüssel Frischwasser, steht.
Was allerdings mit Ausklamüsern gemeint ist, sollte der VM vielleicht mal genau erklären.
Bei Frischwasser gibt es folgende Möglichkeiten:
Abrechnung nach Verbrauch (Wasseruhr in Wohnung)
Abrechnung nach Hauptwasseruhr: einmal nach qm Wohnfläche, wie es das BGB vorsieht oder Umlageschlüssel Personen, d.h. wieviel Verbraucher pro Wohnung