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Nicolette2901 hat diese Frage gestellt
Hallo ich brache dringend Hilfe.ich Wohne seit 1 Jahr in deiner dauerbaustelle.ca 3monate nach eizug sind die ersten schimmelpflecken in Schlafzimmer,Büro, und Küche aufgetreten.(ich lüfte jeden Tag 30min mit Fenster weit offen).den schimmel habe ich zu nächst selber versucht zu entfernen.ohne erfolg.der Vermieter hat sich zunächst auf den kopf gestellt.im März disen jahres kam dann ein Maler der die Tapete ab gemacht hat und neue dran gemacht hat.(ob das was bringt)???vor 3 wochen haben wir eine poröse dichtung vor den wasserzähler entdeckt.das wasser kamm an der wand zum vorscheinen.seit 14tagen habe ich einen baulüfter im schlafzimmer stehen...Im Badezimmer ist am Montag wasser von der Wohnung über uns durchg die Decke gekommen...
Seit dem ich in der Wohnung wohne hört sich meine Lunge an wie eine alte Dampflock...
Aber es hat noch kein ende....

in meiner wohnung ist der Teppich vom Vormieter.Der vermieter meinte bei der besichtigung:wenn du einen anderen belag haben möchtest dann musst du das selber zahlen.das ist keine sache der vermieters.Ist das korrekt so???
weil das geld knapp war habe ich den kompletten teppich 5x shampooniert.um die flecke und den nikotingestank raus zu bekommen.einige flecke kommen leider immer wieder zum vorscheinen.die ich immer (3-4xmtl)mit teppichschaum bearbeitet habe.heute wollte ich die flecke wieder bearbeiten.habe leider mal an den flecken gerochen weil ich dachte :D AS KANN ES DOCH NICHT SEIN!!!!
und siehe da es ist eindeutig Katztenpi...!!daer vormieter hatte welche.Der vermieter meinte das wäre mein problem stimmt das???kann ich auf grund der ereignisse fristlos Kündigen???

BITTE UM SCHNELLE ANTWORT MÖCHTE SCHNELLST MÖGLICH HIER RAUS!!!!


1 Kommentar zu „Kündigung”

Balkonexperte Experte! 01.07.2010 15:31

Fristlos werden Sie wohl nicht kündigen können, dafür sind die Mängel einzeln und auch insgesamt nicht schwer genug. Sie werden wohl die 3 Monate bis zum 30.09, aushalten müssen!

Oder Sie finden in diesem Lexikon einen Ausweg: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_ao_mieter.htm

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