Susanne
Da offensichtlich kein Übergabeprotokoll erstellt wurde bei Einzug mit Anzahl der Schlüssel hätte der Vermieter nachweisen müssen, dass er 4 Übergeben hat, denke ich. Da direkt ein neues Schloss eingebaut wurde lässt für OttoNormalo auch den Schluss zu, dass mit der Behauptung der 4 Schlüssel etwas anderes im Schilde geführt wurden.
Ich würde schriftlich darauf hinweisen, dass die Kautionsabrechnung nicht der Absprache entspricht (liegt eigentlich eine Rechnungskopie anbei?) und Du den Abzug als nicht berechtigt ansiehst und auf Auszahlung der 221,60 bestehst mit einer Frist von 14 Tagen. Andernfalls musst Du auf Auszahlung klagen.