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Syltbubi hat diese Frage gestellt
Moin,

folgender Sachverhalt : Wir wohnen in einer angemieteten Eigentumswohnung in einem 4 - Parteienhaus. Heute wurden im Haus ein erheblicher Feuchtigkeitsschaden festgestellt dessen Ursprung ein Lochfraß in unserem Badezimmer ist. Derzeit läuft eine Lecksuche. Im besten Falle wird dieses an einer gut zugänglichen Stelle gefunden und und repariert. Im schlechtesten Fall muss das Badezimmer auseinander genommen werden. Nun meine Frage : wenn die Reparatur länger dauert und wir dementsprechend kein Wasser haben - wer kommt für die Kosten einer Nutzung einer Ausweichwohnung auf ? Das Haus ist älter, im Erdgeschoss wurden bereits vor ca. 8 Wochen wegen genau dieses Problems 2 Bäder saniert ( u.a. das unseres Vermieters)t. Der Wasserschaden im Haus ist nach erster Inaugenscheinnahme erheblich - ob eine Nutzung der Wohnung während der Renovierung möglich sein wird ist eher unwahrscheinlich.

1 Kommentar zu „Ersatzwohnung/Mietminderung”

forsetis Experte! 31.05.2016 17:06

In solch einem Fall schließt man sich mit dem Eigentümer/Vermieter der Wohnung kurz und der regelt das mit der Gebäudeversicherung. Sollte der Vermieter nicht in die Hufe kommen macht man Druck, in dem man einen fähigen Anwalt für Mietrecht damit beauftragt.

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