Gast
Hallo Nadja,
ich nehme an für eine Antwort ist es reichlich spät. Das mit dem Miteigentumsanteil habe ich nicht genau verstanden. Ich weiss nur ein Vermieter kann einem Mieter in einem 2-Familienhaus ohne Angabe von Gründen unter Zugabe von 3 Monaten auf die gesetzliche Kündigungsfrist kündigen.
Bei der Umlage von NK wie Wasser muss er einen plausiblen Schlüssel ansetzen. Dabei kann er natürlich nicht berücksichtigen wie oft man anwesend ist. Über die Anwesenheit auf den Verbrauch zu schliessen ist ebenso unmöglich wie den Verbrauch von jemanden einzuschätzen, der ständig anwesend ist.
Gruss Frank