Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine ehem. Vermieterin behält meine Kaution ein.
Folgende Situation:
Ich habe die Wohnung zum 30.6.07 gekündigt. Ich habe mit der Vermieterin einen Übergabe Termin vereinbart, der war aber erst Mitte Juli, weil ich noch ein paar Sachen erledigen musste, Sie hat aber zugestimmt, da Sie eh noch keinen Nachmieter hatte.
Wir haben keines schriftliches Übergabeprotokoll erstellt, sonder die Übergabe mündlich ausgeführt und Sie hatte nichts zu bemängeln.

Da ich zu dieser Zeit einen Finanziellen Engpass hatte, haben wir beschlossen, dass ich die 2 noch susstehenden Monatsmieten in 2 Ratenzahlungen zurückzahle und dass ich dann meine Kaution wieder bekomme.
Das ist auch geschehen, ich habe die 2 Mieten bezahlt und Sie dann angerufen und mit Ihr einen Termin für die Kautionsrückgabe ausgemacht. Soweit war Sie auch mit allem einverstanden.

Dann rief Sie mich 3 Tage vor dem besagten Termin an und meinte, dass ich erst meine Katution zurückbekomme, wenn Ihr Sohn (Anwalt) die Betriebskosten-Abrechnung fertig hat und es gäbe jetzt auf einmal doch irgendwelche Schönheitsreparaturen, die ich jetzt bezahlen soll!

Ich habe Ihr daraufhin einen Brief geschrieben, dass Sie nicht berechtigt wäre, jetzt noch Forderungen wegen Mängeln zu stellen, denn die Übergabe ist ohne festgestellte Mägel erfolgt und Sie hätte mich dann benachrichtigen müssen und mir evtl. die Chance einräumen müssen, diese Mängel zu beseitigen, außerdem ist die Wohnung schon wieder neu bezogen. Ich gab Ihr auch eine Frist zur Kautionsrückgabe.

Diese Frist hat Sie nicht eingehalten und heute, 2 Tage nach Tag d. gesetzten Frist, ruft mich Ihr Sohn wieder an, Sie werden die Kaution weiterhin einbehalten und dass ich nächste Woche eine Abrechnung bekomme, die ich erst bezahlen müsse.
Dazu kommen jetzt weitere Forderungen: Weil die Übergabe Mitte des Monats stattfand, wollen die jetzt eine halbe Monatsmiete dafür haben und weil ich die noch ausstehenden Mieten erst später (wie vereinbart) gezahlt habe, wollen die jetzt Verzugszinsen!!


Ich habe jetzt das Problem, dass ich mir zum 1.11.07 eine Wohnung gemietet habe und dafür diese Kaution brauch!!

Was soll ich tun? Kann mir jemand einen Rat geben?


Vielen Dank.
Stichwörter: antwort + bitte + einbehalten + hilfe + kaution

3 Kommentare zu „HILFE!!! Kaution einbehalten!! Bitte Antwort”

Susanne Experte!

Hallo,

meine ehem. Vermieterin behält meine Kaution ein.
Folgende Situation:
Ich habe die Wohnung zum 30.6.07 gekündigt. Ich habe mit der Vermieterin einen Übergabe Termin vereinbart, der war aber erst Mitte Juli, weil ich noch ein paar Sachen erledigen musste, Sie hat aber zugestimmt, da Sie eh noch keinen Nachmieter hatte.
Wir haben keines schriftliches Übergabeprotokoll erstellt, sonder die Übergabe mündlich ausgeführt und Sie hatte nichts zu bemängeln.
Das war dumm! Übergabeprotokoll ist schriftlich zu machen![/color:d85a7]
Da ich zu dieser Zeit einen Finanziellen Engpass hatte, haben wir beschlossen, dass ich die 2 noch susstehenden Monatsmieten in 2 Ratenzahlungen zurückzahle und dass ich dann meine Kaution wieder bekomme.
Das ist auch geschehen, ich habe die 2 Mieten bezahlt und Sie dann angerufen und mit Ihr einen Termin für die Kautionsrückgabe ausgemacht. Soweit war Sie auch mit allem einverstanden.

Dann rief Sie mich 3 Tage vor dem besagten Termin an und meinte, dass ich erst meine Katution zurückbekomme, wenn Ihr Sohn (Anwalt) die Betriebskosten-Abrechnung fertig hat und es gäbe jetzt auf einmal doch irgendwelche Schönheitsreparaturen, die ich jetzt bezahlen soll!

Ich habe Ihr daraufhin einen Brief geschrieben, dass Sie nicht berechtigt wäre, jetzt noch Forderungen wegen Mängeln zu stellen, denn die Übergabe ist ohne festgestellte Mägel erfolgt und Sie hätte mich dann benachrichtigen müssen und mir evtl. die Chance einräumen müssen, diese Mängel zu beseitigen, außerdem ist die Wohnung schon wieder neu bezogen. Ich gab Ihr auch eine Frist zur Kautionsrückgabe.
[color=#FF0000:d85a7]Das ist falsch. Ohne Übergabeprotokoll kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen. Nur bei einem schriftlichen Protokoll kann er Schäden nicht mehr geltend machen, die dort nicht eingetragen wurden. Das gilt aber nicht für Mängel an den Schönheitsreparaturen! Da kommt es auf die korrekte Formulierung im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen an, ob diese daher geschuldet werden oder nicht kann nur ein Fachanwalt sagen, wenn er den Mietvertrag geprüft hat.[/color:d85a7]
Diese Frist hat Sie nicht eingehalten und heute, 2 Tage nach Tag d. gesetzten Frist, ruft mich Ihr Sohn wieder an, Sie werden die Kaution weiterhin einbehalten und dass ich nächste Woche eine Abrechnung bekomme, die ich erst bezahlen müsse.
[color=#FF0000:d85a7]Schwachsinn. Der Vermieter darf natürlich Forderungen aus dem Mietverhältnis mit der Kaution verrechnen, dazu ist eine Kautionsabrechnung zu machen. Aber: der VM darf sich mit dieser Kautionsabrechnung bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen.[/color:d85a7]
Dazu kommen jetzt weitere Forderungen: Weil die Übergabe Mitte des Monats stattfand, wollen die jetzt eine halbe Monatsmiete dafür haben und weil ich die noch ausstehenden Mieten erst später (wie vereinbart) gezahlt habe, wollen die jetzt Verzugszinsen!!
[color=#FF0000:d85a7]Da kein Nachmieter im Anschluß vorhanden war, ist dem VM auch durch die verspätete Begehung kein Schaden entstanden. Eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe einer halben Monatsmiete kann deshalb nicht gefordert werden. Außerdem war die VM mit dem Termin einverstanden und hat bei dieser Absprache nichts von entgeltlicher Leistung gesagt. Auch bei der Absprache zur Ratenzahlung muss die Vermieterin bei Vereinbarung ihre Konditionen nennen und nicht im Nachhinein. Die Forderung würde ich ablehnen, da bei der mündlichen Vereinbarung (Ratenzahlungsvertrag) keine Rede davon war[/color:d85a7]

Ich habe jetzt das Problem, dass ich mir zum 1.11.07 eine Wohnung gemietet habe und dafür diese Kaution brauch!!
Was soll ich tun? Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank. <!-- s :) --><!-- s :) -->[/quote:d85a7]

Grundsätzlich gilt für die mündlichen Vereinbarungen, dass es sich dabei auch um Verträge handelt, die von beiden Seiten einzuhalten sind. Da kann man im Nachhinein nicht die Konditionen ändern.
Das gilt aber nicht für die Übergabe, hier fehlt das schriftliche Protokoll, da ein Protokoll keine Vereinbarung darstellt, sondern die Dokumentation des Ist- Zustandes der Wohnung, was beide kenntnisnehmend unterschreiben.

Ghostraider Experte!

Zur Kaution.
Also, der Vermieter kann bei Auszug die Kaution für offen stehende Mieten verwenden.
Nur es kommt auf die Höhe der Kaution an ob es sich lohnt die Kaution dafür aufzubrauchen oder es besser ist die Miete einzuklagen. Sollten in der Wohnung nämlich irgendwelche Schäden sein bei denen der Mieter Ersatzpflichtig ist und dazu noch evtl. Renovierungsarbeiten offen sein (bei einer gültigen Renovierungsklausel) bleibt von der Kaution nichts mehr über um vielleicht noch die Nebenkostenabrechnung die noch ausgeglichen werden muss zu bezahlen. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Ist schon einiges wofür die Kaution herhalten muss Gelle <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Zur Renovierungsnachbesserung.
Wenn bei der Übergabe alles in Ordnung war kann der Vermieter nicht mehr kommen und sagen dies und das musste noch nachgebessert werden. Sollte es doch der Fall sein ist dem Mieter eine angemessene Zeit zur Nachbesserung einzuräumen.
Da schon wieder neu vermietet ist kann der Vermieter es schlecht beweisen das da Nachbesserungen notwendig waren.
Dies gilt nicht für versteckte Mängel.
Beispiel: Der Mieter hatte kein Gips und hat das Loch in der Wand mit alten Tapeten oder Zeitungen voll gestopft und darüber tapeziert.
Da der Mieter bei Auszug nicht die ganzen Tapeten abreißen muss (gleicht einer Endrenovierung) und dies nun der Vermieter tätigt brauch er den Mieter nicht zur Nachbesserung bestellen und kann auf Rechnung des Mieters dies instand setzen lassen.
Aber auch da fällt die Beweislast schwer.

Also, für solche Schäden oder ähnliche kann der Vermieter bis zu 6 Monate die Kaution zurück halten.
Einen Teil der Kaution und zwar in Höhe der zu erwartenden Betriebskostennachzahlung kann der Vermieter sogar bis zu 12 Monate zurück halten wenn er die Verzögerung nicht selbst verschuldet.

Ich würde mit den ganzen Rummel zum Anwalt gehen und mal hören was der dazu sagt.

Gruß
ghost

Jewelz

Vielen Dank für die Antworten,
ich werde auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen.

Ich hab auch das Gefühl, dass sie mir einfach nur Geld abknöpfen wollen, da die ganz auf einmal mit irgendwelchen Sachen ankommen und es kommt immer wieder was neues dazu .... <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> <!-- s :x --><!-- s :x -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.