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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir brauchen Rat zu folgendem Sachverhalt: Die vorgelegte Nebenkostenabrechnung des Vermieters wurde von meinem Sohn als Mieter beanstandet und um falsch berechnete Posten gekürzt, ebenso wollte mein Sohn die Abrechnungsunterlagen einsehen, was vom Vermieter abgelehnt wurde. Nach einigenTelefonaten hin und her bekam mein Sohn die ordentliche Kündigung mit der Begründung, dass er seine Miete nicht pünktlich zahle und sich vertragswidrig verhalte, da er die Treppe nicht putze und den Mülleimer nicht an die Straße stelle etc. Dieser Kündigung wurde widersprochen, die regelmäßigen Mietzahlungen wurden durch Belege nachgewiesen und die gemachte Vorwürfe bezüglich der Hausordnung entkräftet. Zu der monierten Nebenkostenabrechnung nahm der Vermieter nach wie vor keine Stellung. Nun erhält mein Sohn ein formloses Schreiben, mit dem ihm mitgeteilt wird, dass der Vermieter keinen Termin für eine Besichtigung mit einem Nachmieter benötige, da er die Wohnung für sich selbst sowie für einen Enkel der Frau Schmitz - wer auch immer das sein mag - beanspruche. Weitere Begründung erfolgte nicht. Weiter erfolgte formlos und ohne jede Begründung eine Mieterhöhung von 50,00 €, obwohl die Miete erst zum 01.09.06 um 20,00 € erhöht wurde. Wir gehen davon aus, dass es sich um rein schikanöses Verhalten handelt, da der Vermieter weiß, dass mein Sohn eine höhere Miete nicht zahlen kann. Unsere Frage: Hätte der Vermieter nicht form- und fristgerecht wegen Eigenbedarfs neu kündigen und den Eigenbedarf begründen müssen. Müssen wir dieser erneuten Kündigung wieder widersprechen?
Stichwörter: ordentliche + dann + eigenbedarf + erst + kündigung

0 Kommentare zu „Erst ordentliche Kündigung, dann Eigenbedarf angemeldet”

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