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cafee hat diese Frage gestellt
Hallo.
Wir sind am 31.01.2010 aus unserer Mietswohnung ausgezogen. Nun haben wir die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.11.2009-30.10.2010 erhalten. In diesem Zeitraum betrifft unsere Abrechnungszeit 01.11.2009-31.01.2010.
Da wir in diesem Zeitraum nur noch sehr wenig in der Mietswohnung waren, waren dementsprechend die Heizkörper fast aus. Eine Zwischenablesung wurde bei unserem Auszug nicht vorgenommen, obwohl wir darum gebeten haben.
Die Ablesewerte an unseren Heizkörpern waren wie zu erwarten 'null'.
Wir haben die Messgeräte (Röhrchen) abfotografiert und es ist bei den meisten die Flüssigkeit noch oberhalb der 'null'.
Nun werden uns trotzdem Heizeinheiten berechnet, nach dem Kaltverdunstungszuschlag.

Gibt es hierzu irgendwelche Richtlinien wie hoch diese Zuschläge sein dürfen?

Der neue Mieter ist im Juni 2010 eingezogen, und so wie ich das verstanden habe, müssen wir uns die Kaltverdunstung teilen. Uns wurden für jeden Heizkörper diese Zuschläge berechnet, nur sind sie für die einzelnen Heizkörper unterschiedlich hoch. Laut Abrechnung müssen wir trotz keinem Verbrauch fast 500,- Heizkosten tragen.
Gilt die Kaltverdunstung überhaupt für die Wintermonate, oder trifft das eher für die Sommermonaten zu, wenn es sehr warm ist und eine Verdunstung stattfinden kann?

Vielen Dank für jede Antwort.

6 Kommentare zu „Kaltverdunstungszuschlag bei Mieterwechsel”

Balkonexperte Experte! 14.12.2010 16:43

Wenn keine Zwischenablesung vorgenommen wurde, dann wurde der Verbrauch für die 3 Monate nach der Gradzahltagtabelle berechnet. Denn auch wenn die Wohnung kaum noch bewohnt wird, ist Verbrauch an Wärme vorhanden.

Und nicht zu vergessen die anteiligen Grundkosten.

Bladder Experte! 15.12.2010 05:48

Um die Kaltverdunstung und die damit verbundene fehlerhafte Zuordnung von Verbrauchseinheiten in Heizkostenabrechnungen zu kompensieren, erhalten Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip eine Überfüllung oder Vorgabe. Diese Überfüllung entspricht der Eigenverdunstung für eine heizfreie Zeit von 120 Tagen (nach DIN 4713 bzw. EN 835).

Sie könnten doch z.B. bei einem Mieterverein die Heizkostenabrechnung überprüfen lassen!

cafee 15.12.2010 08:54

Hallo.
Danke für die Antworten.
Verbrauchsunabhängige Kosten sind nach Gradzahltabelle abgerechnet, das kann ich auch nachvollziehen an hand der Berechnung.
Die Verbrauchskosten sind allerdings nach die Kaltverdunstungsprinzip angegeben.

Hierfür muss es doch eine Berechnungsgrundlage (Formel) geben um diese Kaltverdunstung zu definieren?
Beispiel: Der Flüssigkeitsstand des Verdunstungszählers am Heizkörper liegt über Null. (Foto)
Nun wird in unserer Abrechnung bei diesem Heizkörper als abgelesener Wert Null angegeben + Verdunstungszuschlag 3 Einheiten.
Das summiert sich bei 8 Heizkörpern auf insgesamt 20 Zuschlagseinheiten. (die Zuschläge sind unterschiedlich hoch)
Im abgerechneten Zeitraum 12 Monate, 01.11.1009-31.10.2010 war die Wohnung wie folgt belegt:
01.11.2009-31.01.2010 waren wir Mieter (haben aber die Wohnung kaum genutzt, Heizkörper aus)
01.02.2010-31.05.2010 stand die Wohnung leer
01.06.2010-31.10.2010 war der neue Mieter drin
Muss dieser Verdunstungszuschlag nicht anteilig auf die Monate berechnet werden? In unserer Zeit kann ja eingentlich keine Verdunstung stattgefunden haben, wie in heißen Sommermonaten.
In unserer Abrechnung gibt es keinerlei Berechnungsschritte, also können wir die Zuschläge nicht nachvollziehen.
Viele Grüße.

Balkonexperte Experte! 15.12.2010 10:20

Bitte wenden Sie sich mit diesem speziellen Thema (das den Rahmen eines Forums außerordentlich sprengt) an die Berater Ihres örtlichen Mietervereins, oder an die Experten der Verbraucherzentralen: http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/

bitteumrat Experte! 15.12.2010 10:21

Oder hier, da wurde ihnen auch schon ausführlich geholfen:

http://www.mietrecht.de/vorlagen/forum;modul;9;nrt;194802;nrr;123;seite;1;crypt;.htm

Berthelstal Experte! 15.12.2010 10:57

Sie schreiben:
"Verbrauchsunabhängige Kosten sind nach Gradzahltabelle abgerechnet......".
Das ist unrichtig.
Unabhängige Kosten werden nach dem Zeitraum berechnet. Die Gradzahltabelle gilt nur für die verbrauchsabhängigen Kosten.
Haben Sie da was verwechselt?

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