Balkonexperte 14.12.2010 16:43
Wenn keine Zwischenablesung vorgenommen wurde, dann wurde der Verbrauch für die 3 Monate nach der Gradzahltagtabelle berechnet. Denn auch wenn die Wohnung kaum noch bewohnt wird, ist Verbrauch an Wärme vorhanden.
Und nicht zu vergessen die anteiligen Grundkosten.
Bladder 15.12.2010 05:48
Um die Kaltverdunstung und die damit verbundene fehlerhafte Zuordnung von Verbrauchseinheiten in Heizkostenabrechnungen zu kompensieren, erhalten Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip eine Überfüllung oder Vorgabe. Diese Überfüllung entspricht der Eigenverdunstung für eine heizfreie Zeit von 120 Tagen (nach DIN 4713 bzw. EN 835).
Sie könnten doch z.B. bei einem Mieterverein die Heizkostenabrechnung überprüfen lassen!
cafee 15.12.2010 08:54
Hallo.
Danke für die Antworten.
Verbrauchsunabhängige Kosten sind nach Gradzahltabelle abgerechnet, das kann ich auch nachvollziehen an hand der Berechnung.
Die Verbrauchskosten sind allerdings nach die Kaltverdunstungsprinzip angegeben.
Hierfür muss es doch eine Berechnungsgrundlage (Formel) geben um diese Kaltverdunstung zu definieren?
Beispiel: Der Flüssigkeitsstand des Verdunstungszählers am Heizkörper liegt über Null. (Foto)
Nun wird in unserer Abrechnung bei diesem Heizkörper als abgelesener Wert Null angegeben + Verdunstungszuschlag 3 Einheiten.
Das summiert sich bei 8 Heizkörpern auf insgesamt 20 Zuschlagseinheiten. (die Zuschläge sind unterschiedlich hoch)
Im abgerechneten Zeitraum 12 Monate, 01.11.1009-31.10.2010 war die Wohnung wie folgt belegt:
01.11.2009-31.01.2010 waren wir Mieter (haben aber die Wohnung kaum genutzt, Heizkörper aus)
01.02.2010-31.05.2010 stand die Wohnung leer
01.06.2010-31.10.2010 war der neue Mieter drin
Muss dieser Verdunstungszuschlag nicht anteilig auf die Monate berechnet werden? In unserer Zeit kann ja eingentlich keine Verdunstung stattgefunden haben, wie in heißen Sommermonaten.
In unserer Abrechnung gibt es keinerlei Berechnungsschritte, also können wir die Zuschläge nicht nachvollziehen.
Viele Grüße.
Balkonexperte 15.12.2010 10:20
Bitte wenden Sie sich mit diesem speziellen Thema (das den Rahmen eines Forums außerordentlich sprengt) an die Berater Ihres örtlichen Mietervereins, oder an die Experten der Verbraucherzentralen: http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/
bitteumrat 15.12.2010 10:21
Oder hier, da wurde ihnen auch schon ausführlich geholfen:
http://www.mietrecht.de/vorlagen/forum;modul;9;nrt;194802;nrr;123;seite;1;crypt;.htm
Berthelstal 15.12.2010 10:57
Sie schreiben:
"Verbrauchsunabhängige Kosten sind nach Gradzahltabelle abgerechnet......".
Das ist unrichtig.
Unabhängige Kosten werden nach dem Zeitraum berechnet. Die Gradzahltabelle gilt nur für die verbrauchsabhängigen Kosten.
Haben Sie da was verwechselt?