BillaB
Müssen wir auch die Heizkörper und Heizungsrohre sowie Handläufe der Treppe streichen, so wie es die Vermieterin möchte?
Gruß Billa <!-- s:? --><!-- s:? -->
Es wäre klasse, wenn ihr uns weiterhelfen könntet!!!
fin
Es kommt alles auf Ihren Mietvertrag an und was dort eindeutig steht. Nur wenn Auszug und Schönheitsreparaturen dort so geregelt wurden, müssen Sie das auch so machen. Wichtig auch wie lange Sie dort gewohnt haben. Davon schreiben Sie nichts.
Steht im Mietvertrag, dass bei Auszug alles wieder in den Urzustand gebracht werden muss, so müssen Sie das tun. Das betrifft dann auch den Garten, wenn Sie etwas verändert hatten oder eben Pflanzen gewuchert waren.