fin
Wenn ein Übergabeprotokoll mit I h n e n stattfand und S i e dies unterschrieben haben mit dem Text, dass Sie es neu renoviert übernommen haben, dann wären S i e der Dumme.
Hajo
Es geht ja weniger darum, wer der Dumme ist. Es geht darum, die Sache aufzuklären.
fin
Wenn im Vertrag, den Sie ja unterschrieben haben müssen, "renoviert" steht, dann ist damit der Sachverhalt geklärt. Wenn das dann noch einmal im Übergabeprotokoll steht, noch einmal doppelt geklärt.
Man darf eben nichts unterschreiben, bevor nicht alles geklärt ist was man nicht versteht. <!-- s --><!-- s -->
Hajo
Ja ok aber die Situation ist bekannt, der Vertrag ist unterschrieben, man befindet sich bei der Wohnungsübergabe. Da das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrages ist heißt das also, solange man dieses nicht auch unterschreibt, ist der Mietvertrag nicht gültig?
Dennoch bleibt ja die Frage, wie definiert man "bei Einzug neu gestrichen"?
fin
Definiert sich so, dass vor Einzug neu gestrichen wurde, entweder vom Vermieter oder Vormieter.