Gast
Hi,
schlagen Sie Ihrem Vermieter vor, das er Modernisieren soll und die Kosten auf die Miete (gerechtfertigte Mieterhöhung) umlegen soll.
Es gibt schon Normen für Badewannen, sollte Ihre wirklich so klein sein, liegt wohl ein Mangel vor.
Wie klein darf eine Badewanne sein?
Nach einer vom Vermieter vorgenommenen Badsanierung stellte der Mieter fest, dass die eingebaute Badewanne ganz erheblich kleiner war als die vorherige. Er verlangte daher vom Vermieter, dass ihm wieder eine Wanne von der früheren Größe zur Verfügung gestellt wird, in der - so sein Wunsch - auch zwei Personen bequem Platz finden.
Der mit dem Fall befasste Richter am Amtsgericht Schöneberg kam zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung über die Größe der eingebauten Badewanne allein der Vermieter zu treffen hat. Dieser ist lediglich verpflichtet, eine ausreichend bemessene Badewanne zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Badewanne dann als ausreichend zu bezeichnen, wenn ein ausgestrecktes Liegen bei vollständiger Bedeckung des Körpers im Wasser möglich ist. Dies war hier sichergestellt.
Urteil des AG Schöneberg
16 C 541/99