Forseti 02.03.2012 18:13
Das geht natürlich nicht. Wenn Sie mit im Mietvertrag stehen, haben Sie die gleichen Rechte an der Wohnung wie er.
Und die Vermieterin kann Ihnen erst recht nicht kündigen. Wenn überhaupt müsste eine Kündigung von Ihnen beiden erfolgen. Über Ihren Kopf hinweg kann Ihr Exfreund überhaupt nichts unternehmen.
Höchste Zeit also für Sie, sich eine eigene Wohnung/eigenes Zimmer zu suchen.
Whitechick 02.03.2012 21:37
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin ja bereits auf Wohnungsuche und an Kündigung schreiben
Berthelstal 03.03.2012 06:13
Die Wohnung kann aber nur durch Sie beide gekündigt werden. Bedenken Sie das!
Whitechick 03.03.2012 17:00
ja das ist mir bewusst es,er bleibt er ja in der alten Wohnung deshalb wird sie nicht gekündigt nur ich als Mieter aus den Vertrag raus.
mono 03.03.2012 18:10
"nur ich aus dem Vertrag raus"....
Die Entlassung kann nicht einfach von Ihnen erklärt werden, da zweiseitiges Rechtsgeschäft. Der Vermieter entscheidet, ob er einer Vertragsentlassung zustimmt.
Dies macht er regelmäßig davon anhängig, ob die verbleibende Vertragspartei eine ausreichende Bonität aufweist. Als Faustformel gilt hier: Übersteigt die monatliche Warmmiete ein Drittel des Haushaltseinkommens, sieht es mit der Zustimmung des Vermieters eher schlecht aus. In diesem Fall bleibt nur die Variante, den bestehenden Vertrag gemeinsam zu kündigen.