Oliver Curd
Hallo,
ich würde so scjhnell als möglich handeln, am besten noch in der zeit in der du noch die Miete bezahlst.
sunshine66
Leider bin ich schon ausgezogen, deswegen wollte ich wissen ob es stimmt daß ich ein halbes Jahr Zeit habe (hat mir eine Freundin gesagt).
Trotzdem Danke für Deine Antwort!
Kann mir vielleicht jemand helfen? <!-- s --><!-- s -->
Wie lange habe ich nach Wohnungsübergabe Zeit die Fenster streichen zu lassen?
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volker*
Hallo sunshine,
die nach dem Mietvertrag fälligen Schönheitsreparaturen sind bis zum Ende der Mietzeit auszuführen.
Die Frist von 6 Monaten bezieht sich auf Schadenersatz, den sowohl Mieter und auch Vermieter innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Wohnung geltend machen müssen.
Wenn die Fenster der Wohnung noch gestrichen werden müssen, solltest du schnellstens mit dem Vermieter klären, ob du das noch machen kannst. Der Vermieter wird sonst eine Firma beauftragen und die Kosten dir in Rechnung stellen, ggf. mit der Kaution aufrechnen.
Viele Grüße
Volker