forsetis 13.02.2017 16:19
Nur wenn der Einbau der neuen Fenster zu einer Mieterhöhung führt ist sie rechtzeitig (3Monate) anzukündigenl, ansonsten sind Baumaßnahmen vom Mieter zu dulden. Die Beseitigung des Schmutzes durch die Baumaßnahmen muss der Vermieter vornehmen, oder man bestellt auf kosten des Vermieters ein Reinigungsunternehmen.
Bedenken Sie, dass der Vermieter eine Kündigungsfrist von 9 Monaten bei Anmelung des Eigenbedarfs einhalten muss, Sie hingegen können mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.