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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich ziehe jetzt demnächst in eine neue Genossenschaftswohnung. Bei der Übergabe wunderte ich mich, dass eine Steckdose in der Küche weg war (also man hat sie rausgerissen, zugespachtelt und übertapeziert). Man sagte mir, die Dose wäre tot gewesen. Das war zwar ärgerlich, aber nun ja. Ich habe das akzeptiert und der Herr von der Genossenschaft bei der Übergabe auch. Nun ist die Übergabe vorbei, und ich bin Mieter der Wohnung. Kann also wohl kaum wegen der Dose noch irgendwelchen Terz machen. Nun ist aber Folgendes:

Beim Malen wollte ich eine Lampe in eine andere Steckdose in einem anderen Raum stecken. Ergebnis: Es blieb Dunkel! Lampe war okay, Sicherungen alle drin, und die zweite Steckdose des Raumes funktionierte. Ergo wird wohl diese Steckdose ebenfalls tot sein (die sah auch schon recht alt aus - das Haus ansich ist auch ziemlich alt).

Frage: Was hab ich für Möglichkeiten? Ich bräuchte diese zweite Dose ziemlich dringend (ist mein Schlaf- und Arbeitszimmer, da komme ich mit einer Dose bei der Tür nicht aus!). Außerdem war ich ja der Meinung, ich würde die Wohnung mit ZWEI Dosen in dem Zimmer mieten. Niemand sagte mir (oder wusste?), dass diese Dose nicht mehr geht. Ich hab's jetzt erst durch Zufall rausgefunden! Kann ich eine Reparatur verlangen? -

Befürchte, dass die ganze Leitung tot ist (wie bei der Küchendose, denn die ist ja hinter der Wand verschwunden - was man sicherlich nicht gemacht hätte, wenn man sie hätte "retten" können). Dann kann die Genossenschaft das ja gar nicht fixen, ohne die ganze Wand aufzumachen.... aber die Frage war ja auch: Müssen die da überhaupt was machen? Oder gibt's vielleicht irgendwo eine "Eine Dose pro Zimmer langt" Klausel im allg. Mietrecht?

Danke!
Stichwörter: steckdose + tot + wohnungsneubezug

8 Kommentare zu „Wohnungs-Neubezug; Steckdose tot!”

Gast Experte!

Steckdosenleiste nehmen in die Steckdose stecken, Verlängerungskabel nehmen, in die Steckdosenleiste stecken, zur gewünschten Position verlegen, Lampe anschliessen (reinstecken), anschalten.

Sollte recht einfach sein.

Und irgendwelche Küchensteckdosen, die vor Ihrer Zeit dawaren, gehen Sie garnix an.

Kann es sein, dass sich Ihr Vermieter einen notorischen Quengler wegen irgendwelchen Kleinigkeiten eingefangen hat?

volker* Experte!

Hallo Dicker_Mann,

dem Vermieter umgehend mitteilen, dass es die von dir festgestellten Mängel gibt und Frist setzen für die Behebung des Mangels vor dem Einzug.

Die Aussage zur Küchensteckdose stammt offensichtlich vom Vormieter. Könnte sein, dass an dieser Steckdose noch weitere hingen bzw. dass dort wieder Strom anliegt, wenn die Steckdose im anderen Raum wieder funktioniert.

Viele Grüße
Volker

Dicker_Mann

Steckdosenleiste nehmen in die Steckdose stecken, Verlängerungskabel nehmen, in die Steckdosenleiste stecken, zur gewünschten Position verlegen, Lampe anschliessen (reinstecken), anschalten.

Sollte recht einfach sein.

Und irgendwelche Küchensteckdosen, die vor Ihrer Zeit dawaren, gehen Sie garnix an.

Kann es sein, dass sich Ihr Vermieter einen notorischen Quengler wegen irgendwelchen Kleinigkeiten eingefangen hat?[/quote:12ffe]

Vielen Dank für diesen völlig sinn- und nutzlosen Eintrag.
Es hat schon einen Grund, warum mich das ärgert. Man kann nicht unbegrenzt viele Geräte (vor allem Stromschlucker) an ein und dieselbe Steckdose setzen, denn irgendwann wird diese deutlich überlastet. Und sie haben, tja wie soll ich das höflich formulieren, nicht den blassesten Schimmer davon, was ich wo in was für einem Raum einstöpseln will - oder irre ich mich?

Zur Info: Da muss ein ziemlicher Haufen Technik rein, und es handelt sich um ein 35qm Zimmer - da ist eine Dose doch etwas wenig, oder meinen Sie nicht? Doch? Na sehen Sie.

Zweitens: Die Küchensteckdose habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt, sie war gar nicht der Hauptgrund meines Postings. Vielleicht sollten Sie vorher erstmal alles genau lesen, und es sich (mindestens fünfmal) durch den Kopf gehen lassen, bevor Sie hier unqualifiziert Abfall ins Forum rülpsen, der A: niemandem hilft, und B: den Anschein erweckt, dass Sie eine äußerst unangenehme Person sind.

Kann es sein, dass sich dieses Forum einen notorischen Quengler eingefangen hat?

Vielen Dank für die zweite (hilfreiche) Antwort!

MfG
Thomas

Gast Experte!

der punkt geht aber eindeutig an den dicken <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gast Experte!

achso, wollte ja eigentlich auch noch was dazu sagen:

also ich bin kein anwalt oder vermieter oder so ... genaugenommen nicht einmal ein mieter[/i:aea7e], aber ich denke ich hab eine ganz realitätsnahe meinung dazu:

die eine steckdose (bzw. die nicht vorhandene Funktion... wie sagt man dazu? "dysfunktion"?), hast du erst kürzlich beim renovieren entdeckt. die in der küche bei der wohnungsübergabe.

ich sehe das so. du hast den mietvertrag unterschrieben (ja wohl VOR der übergabe), dachtest also du mietest eine wohnung mit zwei steckdosen mehr als jetzt wirklich vorhanden.

jetzt stellt sich heraus das du zwei weniger hast, als du beim unterschreiben des vertrags dachtest. gut wie das mit der in der küche ist weiß ich nicht. wenn das im übergabeprotokoll nicht irgendwie schriftlich festgehalten ist, ist doch eigentlich egal was da mündlich abgemacht wurde, oder? eine frage dazu: hast du die abwesenheit der küchendose lediglich stillschweigend hingenommen, oder mit dem abnehmer das wirklich erörtert und ausdrücklich akzeptiert? ich denke mal im zweiten fall hast du ein problem. wenn das aber nie wirklich besprochen und dir lediglich (vom vormieter?) gesagt wurde "Ach ja, die zweite Dose ist kaputt gewesen!" - ich denke mal, dann solltest du bei der reklamation bei der genossenschaft die küchendose genauso handhaben, wie die schlazimmerdose.

ich meine, was wäre denn wenn gar keine der steckdosen funktionieren würde und du würdest das erst nach der unterschreibung des vertrags mitbekommen? das wäre ja absolut unhaltbar. da müsste dann ja auch auf jedenfall was gemacht werden. und jetzt wenn "nur" die hälfte der dosen in einem (oder beiden?) räumen kaputt ist? kann mir nicht vorstellen, dass man das hinnehmen muss.

die können ja nicht verlangen, dass man als neuer mieter vor unterzeichnung des vertrags alle räume mit nem phasenprüfer durchgeht, oder?

ich denke mal du solltest BEIDE dosen, bei GLEICHER formulierung schriftlich reklamieren. wie das mit ner reparatur aussieht weiß ich aber nicht. bin kein elektriker. wenn da wirklich ne leitung in der wand hin ist muss man ja diese ja zwangsweise aufmachen. gut, wenn du noch nicht in der wohnung lebst kann es dir erstmal egal sein, was da gemacht wird. aber von seiten der genossenschaft? freuen würden die sich wohl nicht darüber. --- pfff... keine ahnung was das angeht.

Gast Experte!

---Vielen Dank für diesen völlig sinn- und nutzlosen Eintrag. ---

Gern geschehen!

---Es hat schon einen Grund, warum mich das ärgert. Man kann nicht unbegrenzt viele Geräte (vor allem Stromschlucker) an ein und dieselbe Steckdose setzen, denn irgendwann wird diese deutlich überlastet. Und sie haben, tja wie soll ich das höflich formulieren, nicht den blassesten Schimmer davon, was ich wo in was für einem Raum einstöpseln will - oder irre ich mich? ---

Woher soll ich das wissen? Sie habens ja auch nicht geschrieben.


---Zur Info: Da muss ein ziemlicher Haufen Technik rein, und es handelt sich um ein 35qm Zimmer - da ist eine Dose doch etwas wenig, oder meinen Sie nicht? Doch? Na sehen Sie. ---

Na also, Info kommt, Dankeschön.

---Zweitens: Die Küchensteckdose habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt, sie war gar nicht der Hauptgrund meines Postings.---

Hört sich aber so Mitleidserheischend an.


---Vielleicht sollten Sie vorher erstmal alles genau lesen, und es sich (mindestens fünfmal) durch den Kopf gehen lassen, bevor Sie hier unqualifiziert Abfall ins Forum rülpsen, ---


Vielleicht sollten Sie vorher erstmal alles genau schreiben , und es sich (mindestens fünfmal) durch den Kopf gehen lassen, bevor Sie hier Halbinformationen ins Forum stellen, Ihr an dieser Stelle verwendetes Wort ist nicht meinem Wortschatz.



---, der A: niemandem hilft, und B: den Anschein erweckt, dass Sie eine äußerst unangenehme Person sind.---,

Mag sein, sofern Sie keine Steckdosenleiste nutzen können oder wollen,
der Rest erweckt den Anschein der Subjektivität.


---Kann es sein, dass sich dieses Forum einen notorischen Quengler eingefangen hat?---

Dann wären wir schon zu zweit.

det11

Susanne Experte!

ooooch hört doch auf !!!! <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Allerdings finde ich 2 Dosen für 35 qm auch recht wenig....

VM hat das Ding zu reparieren, daher schriftlich beim VM den Defekt reklamieren und Frist zur Beseitigung setzen.

Gast Experte!

Hallo Susanne,

diese Vorgehensweise ist natürlich auch die beste

Gruss det11

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