mono 18.12.2011 22:07
Zunächst muss die Frage beantwortet werden, weshalb Sie die Abrechnung trotz übersandter Belege nicht nachvollziehen können. Sind diese unvollständig oder hapert es an dem notwendigen Fachwissen ?
Grds. gilt die dreijährige Verjährungsfrist - Ihr VM kann den Abrechnungssaldo mithin auch zukünftig geltend machen. Umgekehrt läuft Ihre Einwendungsfrist zum Ende des Jahres ab. Sie sollten von daher schnellstens substantiierte Einwände vorbringen.
Deerhound 20.12.2011 04:03
Ich habe vom Vermieter die Belege zugesandt bekommen, und wenn ich mir die einzelnen Rechnungssummen anschaue und diese mit der Betriebskostenabrechnung vergleiche, kann ich diese Summen nirgendwo finden noch irgendwie "herbeirechnen".
Beispiel: Beleg für den Hausstrom, dort ist die Abrechnungssumme 300,00 EUR, dieser Betrag müsste ja rein theoretisch wieder bei der BKA als Gesamtsumme zu finden sein, wo diese dann durch die Gesamtquadratmeterzahl des Hauses x Quadratmeterzahl meiner Wohnung zu rechnen ist. Dem ist aber nicht so, dort steht als Gesamtsumme 400 EUR und das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Berthelstal 20.12.2011 09:35
Zu Ihrem letzten Beitrag:
Die Beispielrechnung kann ich voll und ganz nachvollziehen.
Das bringt Sie aber nur insofern weiter, als Sie damit moralisch gestützt werden. Aber auch nicht mehr.
Ändern oder wenigstens erklären kann Ihnen das nur der Vermieter oder sein Beauftragter.
Weitere Beiträge hierzu bringen Sie nicht weiter.
razie 20.12.2011 11:11
Da ist eine genaue Prüfung auf formelle oder inhaltliche Fehler notwendig um eine Aussage zur Verjährung zu machen. Ist die Abrechnung formell falsch und wird sie nicht innerhalb eines Jahres korrigiert, verjährt der Anspruch, bei inhaltlichen Fehlern (z.B.Falsche Zahlen) sind 3 Jahre Zeit zu Korrektur. Hierzu gibt es im Internet jede Menge Beiträge (einfach mal googeln) - z.B. hier http://www.advosax.de/pdf/Betriebskosten.pdf