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hallo, vielleicht kann mir jemand bis morgen 13 uhr helfen bzgl zwei Dingen:
1. §30 sonstige vereinbarungen: Der mieter erklärt sich einverstanden, auf Mietminderung zu verzichten bei Umbauarbeiten, Modernisierungsarbeiten, Gerüstbau.
2. Untervermietung: Besteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Intesse, Wohnräume an Dritte zum Gebrauch zu überlassen....etc IST GESTRICHEN WORDEN!
ist Punkt 1 überhaupt korrekt? so eine art blankoscheck, odeR?
zu Punkt 2: ich zieh mit meiner freundin zusammen. wenn ich ein semester im ausland studier, darf ich nicht mein zimmer untervermieten?
danke tulpenbeobachter