ich habe einen Fall im näheren Umfeld, wo der Vermieter meine Bekannte gekündigt hat mit der Angabe des Eigenbedarfs. Die Tochter des Vermieters hat da 2 Monate gelebt und ist dann raus, dann hat er die Wohnung wieder vermietet und zwar deutlich teurer. Wie kann man da am besten Vorgehen bzw. kann man was machen?
1 Kommentar zu „Fälschlicher Weise Eigenbedarf angegeben”
forsetis 28.07.2017 11:16
Ohne juristische Hilfe eines Anwalts für Mietrecht ist da nichts zu machen. Aber wenn die Tochter aufgrund des Eigenbedarfs dort gewohnt hat, dann sehe ich ehrlich gesagt ganz schwarz für irgendeinen Schadensersatz.