Susanne
Hallo,
folgendes Urteile des BGH mal nachlesen:
az: VIII ZR 281/03 http://www.bundesgerichtshof.de[/url:3866f]
Der Vermieter sollte hier den Mindeststandard herstellen, der ein zeitgemässes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.
Gast
Hallo,
folgendes Urteile des BGH mal nachlesen:
az: VIII ZR 281/03 http://www.bundesgerichtshof.de[/url:2bf89]
Der Vermieter sollte hier den Mindeststandard herstellen, der ein zeitgemässes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.[/quote:2bf89]
vielen dank für deine antwort habe beim bundesgerichthof reigeschaut aber leider nichts gefunden.denn die brauchen auch das datum.
viele grüße stef.
Susanne
Also bei mir reicht vollkommen die Eingabe des Aktenzeichens im mittleren Feld der Dokumentsuche!
Gast
Einfach auf der Startseite http://www.bundesgerichtshof http://www.bundesgerichtshof.de <!-- w --> links auf "Entscheidungen" klicken. Dann das Aktenzeichen (Az.) VIII ZR 281/03 in dem mittleren Feld eintragen. In der dann erscheinenden Liste wird nur ein Fall angezeicht. Einfach draufklicken und das Urteil öffnet sich als PDF-Datei.
PS. Wie viele Steckdosen in einem Raum installiert sein müssen, kann man auch im Mietspiegel der jeweiligen Stadt herausfinden. Einfach mal beim Rathaus nachfragen.
Gast
wir sind fünf personen
2 erwagsene und 3 kinder
meine frage wie viel qm darf ich an mieten
und wie teuer darf sie sein
wir haben uns auf eine 90,17qm beworben sie ist an die 500 euro teuer
Gast
so teuer wie ihr bereit seid zu bezahlen
volker*
Hallo Kristina,
90 qm für 5 Personen sind nicht zu viel.
Ob 500 € dafür angemessen sind, liegt mit am Ort, in dem die Wohnung liegt. In München wären 500 € geschenkt; im kleinen Dorf mit 200 Einwohnern vermutlich viel zu teuer.
Zum Preis andere Wohnungen aufgrund von Zeitungsanzeigen als Vergleich heranziehen.
Viele Grüße
Volker